Voraussetzungen
- Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt.
- Für die Erlaubnis müssen Sie insbesondere ein besonderes Interesse nachweisen.
- Bitte erfragen Sie die besonderen Voraussetzungen in dem für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Benötigte Unterlagen
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Ihrem besonderen Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes
- Nachweise, dass
- der Hund operativ kastriert ist,
- eine Haftpflichtversicherung besteht,
- der Hund fälschungssicher gekennzeichnet ist,
- dass mit dem Hund eine geeignete und von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht wurde und
- Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit.
Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.
Zu Beachten
American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde.
Fristen
Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie einen als gefährlich eingestuften Hund halten drüfen.