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Hundehaltung, Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes

Wenn Sie einen Hund halten möchten, der als gefährlich eingestuft ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.

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Beschreibung der Leistung

Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt. Unter strengen Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Haltungserlaubnis erteilt werden.
Rassen wie American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde. Für ihre Haltung benötigen Sie in jedem Fall eine Erlaubnis.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Halten von gefährlichen Hunden ist in Hamburg grundsätzlich untersagt.
  • Für die Erlaubnis müssen Sie insbesondere ein besonderes Interesse nachweisen.
  • Bitte erfragen Sie die besonderen Voraussetzungen in dem für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Ihrem besonderen Interesse an der Haltung des gefährlichen Hundes
  • Nachweise, dass
  • der Hund operativ kastriert ist,
  • eine Haftpflichtversicherung besteht,
  • der Hund fälschungssicher gekennzeichnet ist,
  • dass mit dem Hund eine geeignete und von der zuständigen Behörde anerkannte Hundeschule besucht wurde und
  • Nachweise über Ihre Zuverlässigkeit.

Für weitere Details wenden Sie sich bitte an das für Sie örtlich zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.

Zu Beachten

American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Mischlinge gelten immer als gefährliche Hunde.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie einen als gefährlich eingestuften Hund halten drüfen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes bei der zuständigen Stelle und legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt im Einzelfall vom Verwaltungsaufwand ab.

Gebühren

597 EUR + 13 EUR für das Führungszeugnis

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P2



§§ 14 - 19 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApG3



§ 21 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV3P21



§ 5 Hamburgisches Hundegesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApP5

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025