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Erziehungs- und Familienberatung in Anspruch nehmen

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In allen Familien kann es im Zusammenleben oder für jeden Einzelnen zu schwierigen Situationen kommen. Wenn Sie Unterstützung oder Beratung benötigen, können Sie sich an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden.

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Beschreibung der Leistung

Eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle ist eine Einrichtung, die professionelle Hilfe und Unterstützung für Familien, Eltern, Kinder und Jugendliche anbietet. Ihr Ziel ist es, bei verschiedenen Herausforderungen im Zusammenhang mit Erziehung, Familienleben und persönlichen Problemen zu helfen und gemeinsam mit den Betroffenen Lösungen zu finden.
 
Sie als Familie, Elternteil oder sorgeberechtigte Person haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein eines Elternteils oder einer sorgeberechtigten Person aufsuchen.
 
Erziehungs- und Familienberatungsstellen können Sie beispielsweise unterstützen bei

  • Erziehungsfragen
  • Persönlichen oder familienbezogenen Problemen
  • Beziehungsprobleme
  • Fragen und Konflikte im Zusammenhang mit Trennungen oder Scheidungen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Schlaf-, Ess-, und Sprachstörungen
  • Schwierigkeiten in der Schule wie Ängste, Leistungsprobleme und Verhaltensprobleme, besonders während der Pubertät
  • Unterstützung bei der Ausübung des Umgangs

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren telefonisch oder persönlich einen Termin mit der zuständigen Stelle
  • Sie nehmen den Termin wahr und schildern ihr Anliegen. 
  • Die zuständige Stelle erarbeitet gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens.

Gebühren

Die erforderlichen Gespräche und Beratungen sind für Sie kostenlos.

Rechtsbehelf

Es handelt sich nicht um ein Verwaltungsverfahren. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 28 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__28.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024