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Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Für die Akteneinsicht in Steuerakten ist grundsätzlich das örtlich zuständige Finanzamt zuständig (s. Link unten). Beim Finanzgericht kann Akteneinsicht beantragt werden, wenn dort ein Verfahren anhängig ist und die Sach- und Steuerakten dem Gericht bereits übersandt worden sind.
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Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Akteneinsicht in Steuerakten, Finanzgericht
Letzte Aktualisierung: 10.10.2024