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Finanzgericht Hamburg

Finanzgericht Hamburg, Akteneinsicht in Steuerakten

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Informationen

Zu Beachten

Für die Akteneinsicht in Steuerakten ist grundsätzlich das örtlich zuständige Finanzamt zuständig (s. Link unten). Beim Finanzgericht kann Akteneinsicht beantragt werden, wenn dort ein Verfahren anhängig ist und die Sach- und Steuerakten dem Gericht bereits übersandt worden sind.

Adresse und Kontakt

Finanzgericht Hamburg

Mo-Do 9-12, 13-15, Fr 9-12, 13-14 Uhr

Hinweis zum Dienstbetrieb im Haus der Gerichte in den nächsten Wochen:
Zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus wird der Gerichtsbetrieb in der nächsten Zeit eingeschränkt. In diesem Zusammenhang wurde die Bibliothek im Haus der Gerichte für die Öffentlichkeit geschlossen. Ob bereits festgelegte Termine zu mündlichen Verhandlungen in den kommenden Wochen stattfinden können, entscheiden die hierfür zuständigen Spruchkörper in eigener Verantwortung.
Es wird darum gebeten – soweit möglich – Klagen und Anträge in schriftlicher Form einzureichen (z.B. durch Aufgabe zur Post, Einwurf in den Hausbriefkasten, fristwahrendes Fax).
In dringenden Fällen steht Ihnen die Rechtsantragsstelle auch weiterhin zur Verfügung. Sollten Sie die Unterstützung der Rechtsantragsstelle benötigen, nehmen Sie bitte zunächst telefonisch Kontakt zur Antragstelle auf unter folgender Nummer: 040/42843-7770. Die Hotline ist zu folgenden Zeiten erreichbar: [09.00 – 14.00 Uhr].

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann. Parkplätze für Schwerbehinderte sind nur auf dem öffentlichen Parkstreifen vor dem Gerichtsgebäude und vor der Einfahrt zur Tiefgarage des Parkhauses vorhanden und eventuell gebührenpflichtig. Eigene Besucher- oder Schwerbehindertenparkplätze sind nicht vorhanden.

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Suchwörter: Akteneinsicht in Steuerakten, Finanzgericht

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024