- Hamburg.de
- Hamburg Service
- Finanzgericht Hamburg, Kindergeldsachen
- Finanzgericht Hamburg
Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die Zuständigkeit des Finanzgerichts liegt vor, wenn das Kindergeld von der Familienkasse bezahlt wird, also Bestandteil des Gehalts ist. Ist das nicht der Fall, liegt die Zuständigkeit beim Sozialgericht.
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Noch nicht das passende gefunden?
Zur Hamburg Service StartseiteSuchwörter: Kindergeldsachen, Finanzgericht
Letzte Aktualisierung: 10.12.2025