Voraussetzungen
- Sie beantragen den Fischereischein an Ihrem Hauptwohnsitz beziehungsweise am Hauptwohnsitz der Person, für die Sie den Fischereischein beantragen
- Sie, beziehungsweise die Person, für die Sie den Fischereischein beantragen, haben die Fischereischeinprüfung bestanden
- Sie sind volljährig oder
- die minderjährige Person, für die Sie als gesetzliche Vertretung einen Fischereischein beantragen, ist mindestens 12 Jahre alt
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Passbild
- Nachweis über die bestandene Sportfischereiprüfung
- Bei Ausstellung eines Ersatz- oder Neuausstellung zusätzlich: vorhandener Fischereischein
Zu Beachten
Personen, die noch nicht 15 Jahre alt sind, dürfen auch ohne Fischereischein mit einer Handangel fischen, sofern sie von einer volljährigen Person mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt werden.
Wird der Fischereischein an eine minderjährige Person ausgestellt, muss der Fischereischein nach Vollendung des 18. Lebensjahres erneuert werden.
Fischereischeine für Personen ohne Wohnsitz in Deutschland (Touristen) und Berufsfischer werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ausgestellt. (siehe Formulare, Services & Links)
Die Fischereischeine der anderen deutschen Bundesländer, für die das Ablegen einer Prüfung notwendig ist, werden in Hamburg anerkannt.
Auskünfte über für das Angeln berechtigte Gewässer erteilt der Angelsport-Verband Hamburg e.V. (siehe Formulare, Services & Links).
Fristen
Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.