Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Die zwei Geschäftsbereiche der Anstalt öffentlichen Rechts sind die Eingliederungshilfe für Menschen mit seelischen, psychischen Erkrankungen und das Wohnen in Unterkünften für Asylbewerber, Aussiedler und Flüchtlinge sowie Menschen in sozialen Notlagen. Die für das Sozialwesen zuständige Behörde (Aufsichtsbehörde) beaufsichtigt die Einhaltung dieses Gesetzes und der Satzung (Rechts- und Organaufsicht).
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Letzte Aktualisierung: 13.01.2025