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Hundehaltung, Freistellung für gefährliche Hunde

Freistellung für gefährliche Hunde

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Beschreibung der Leistung

Verhaltensprüfung

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Schriftlicher Antrag, Gutachten eines anerkannten Sachverständigen über einen erfolgreich durchgeführten Wesenstest, Nachweise über Sterilisation oder Kastration des Hundes, über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung und über die fälschungssichere Kennzeichnung mittels Mikrochip. Detailauskünfte erteilt das zuständige Verbraucherschutzamt.

Zu Beachten

Welche Hunde als gefährlich gelten, siehe Link - Gefährliche Hunde - Liste der anerkannten Sachverständigen siehe Link. Welpen und Junghunde bis zum 15. Lebensmonat können nur befristet freigestellt werden. Voraussetzung: Wesenstest für Junghunde oder der Nachweis der regelmäßigen erfolgreichen  Teilnahme an einer Junghundeausbildung. Für Rottweiler, die am 1.4.06 bereits gehalten werden, gelten Übergangsvorschriften.

Gebühren

177 EUR (unbefristet), 162 EUR (befristet), Ersatzausstellung 41 EUR

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Gefährliche Hunde, Freistellung Hunde, Freistellung für gefährliche Tiere

Letzte Aktualisierung: 19.01.2025