Freistellung von den besonderen Vorschriften für gefährliche Hunde beantragen

Sie haben einen Hund, der nach dem Hundegesetz als gefährlich gilt? Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie eine Freistellung von den besonderen Vorschriften beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Hund nach dem Hundegesetz als widerlegbar gefährlich gilt, können Sie für diesen Fall eine Freistellung beantragen, um von den besonderen Vorschriften für gefährliche Hunde befreit zu werden. Um freigestellt zu werden, müssen Sie einen formellen Nachweis in Form eines Wesenstests beibringen.



Mit dieser Freistellung müssen Sie bestimmte strenge Auflagen für gefährliche Hunde, wie zum Beispiel Maulkorbpflicht oder spezielle Leinenregeln, nicht mehr einhalten, solange Ihr Hund weiterhin zuverlässig kontrollierbar bleibt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hund zählt zu den widerlegbar gefährlichen Hunden (Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.)
  • Sie haben mit Ihrem Hund einen anerkannten Wesenstest durchgeführt und bestanden oder
  • Sie haben mit Ihrem Junghund erfolgreich an einer Junghundeausbildung teilgenommen.

Benötigte Unterlagen

  • Sachverständigengutachten über einen erfolgreich durchgeführten anerkannten Wesenstest oder die Absolvierung einer anerkannten Junghundeausbildung
  • Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes mittels Mikrochip

Zu Beachten

Welpen und Junghunde bis zum 15. Lebensmonat können nur befristet freigestellt werden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag in Abstimmung mit dem amtstierärztlichen Dienst.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Gebühren

Befristete Freistellung: 192,00 EUR

Unbefristete Freistellung: 172,00 EUR

Ausstellung eines Ersatzdokuments für eine bereits erteilte Freistellung: 42,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 2 Absatz 3 Hundegesetz (HundeG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P2  

§ 18 Hundegesetz (HundeG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHApP18 

Anlage der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz        

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-VerbrSchGebOHAV3Anlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Gefährliche Hunde, Freistellung Hunde, Freistellung für gefährliche Tiere

Letzte Aktualisierung: 13.04.2026