Beschreibung der Leistung
Wenn Ihr Hund nach dem Hundegesetz als widerlegbar gefährlich gilt, können Sie für diesen Fall eine Freistellung beantragen, um von den besonderen Vorschriften für gefährliche Hunde befreit zu werden. Um freigestellt zu werden, müssen Sie einen formellen Nachweis in Form eines Wesenstests beibringen.
Mit dieser Freistellung müssen Sie bestimmte strenge Auflagen für gefährliche Hunde, wie zum Beispiel Maulkorbpflicht oder spezielle Leinenregeln, nicht mehr einhalten, solange Ihr Hund weiterhin zuverlässig kontrollierbar bleibt.