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Zu Beachten
In Hamburg besteht eine Bestattungspflicht ( §10 des hamburgischen Bestattungsgesetzes). Gibt niemand für einen Verstorbenen eine Bestattung in Auftrag, erfolgt die Bearbeitung über die Hamburger Friedhöfe -AöR- (Kontakt über den Friedhof Ohlsdorf, Tel. 593 88 740).
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Je nach Art der Leistung unterschiedlich
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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024