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Friedhofsangelegenheiten

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Bitte telefonisch erfragen.

Zu Beachten

In Hamburg besteht eine Bestattungspflicht ( §10 des hamburgischen Bestattungsgesetzes). Gibt niemand für einen Verstorbenen eine Bestattung in Auftrag, erfolgt die Bearbeitung über die Hamburger Friedhöfe -AöR- (Kontakt über den Friedhof Ohlsdorf, Tel. 593 88 740).

Gebühren

Je nach Art der Leistung unterschiedlich

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Friedhofsverwaltung Bestattungswesen Grabstätten Friedhofsabteilung Bestattungspflicht Grabnachweiskarte Grabumbettung Grabverlegung Grabbrief Bestattung von Amts wegen

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024