Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
- Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C oder D oder einen gültigen Personenbeförderungsschein.
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- gültiger Führerschein im EU-Kartenformat
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als 1 Jahr
- Zeugnis eines Augenarztes bzw. augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre
- Terminbestätigung
zusätzlich bei Verlängerung des LKW-Führerscheins (C-Klassen):
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
zusätzlich bei Verlängerung des Bus-Führerscheins (D-Klassen):
- biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke), nicht älter als 3 Monate
- wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
zusätzlich bei Verlängerung des Personenbeförderungsscheins:
- bisheriger Personenbeförderungsschein
- Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen), nicht älter als drei Monate
- wenn Sie 60 Jahr oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr
Zu Beachten
Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen vorher in das aktuelle Kartenformat umtauschen. Buchen Sie hierfür einen weiteren Termin.
Der Personenbeförderungsschein wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr, PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "Personenbeförderung" (siehe unten).
Fristen
Ihre Fahrerlaubnis kann um höchstens 5 Jahre verlängert werden.
Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist. Wenn diese bereits abgelaufen ist, muss eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.