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Befristete Fahrerlaubnis (LKW, Bus, Personenbeförderung) verlängern

Wenn Sie eine befristete Fahrerlaubnis für LKW, Bus oder Personenbeförderung besitzen (Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 oder D1E), können Sie eine Verlängerung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Die Fahrerlaubnis für LKW, Bus und Personenbeförderung (Klassen C, CE, C1 oder C1E, D, DE, D1 oder D1E) wird befristet erteilt. Wenn die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis abläuft und Sie weiterhin Fahrzeuge dieser Klassen fahren möchten, müssen Sie eine Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg.
  • Sie haben eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen C oder D oder einen gültigen Personenbeförderungsschein.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • gültiger Führerschein im EU-Kartenformat
  • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV, nicht älter als 1 Jahr
  • Zeugnis eines Augenarztes bzw. augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV, nicht älter als 2 Jahre
  • Terminbestätigung

zusätzlich bei Verlängerung des LKW-Führerscheins (C-Klassen):

  • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)

zusätzlich bei Verlängerung des Bus-Führerscheins (D-Klassen):

  • biometrisches Passfoto (35x45 Millimeter)
  • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke), nicht älter als 3 Monate
  • wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr

zusätzlich bei Verlängerung des Personenbeförderungsscheins:

  • bisheriger Personenbeförderungsschein
  • Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde beantragen), nicht älter als drei Monate
  • wenn Sie 60 Jahr oder älter sind: ärztliches Gutachten nach Anlage 5.2 FeV, nicht älter als 1 Jahr

Zu Beachten

Zuständig sind die Führerscheinstellen LBV-Mitte und LBV-Nord.
Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen vorher in das aktuelle Kartenformat umtauschen. Buchen Sie hierfür einen weiteren Termin.
Der Personenbeförderungsschein wird für folgende Fahrzeuge benötigt, wenn darin Fahrgäste befördert werden: Taxi, Krankenwagen, Mietwagen, PKW im Linienverkehr, PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahren oder Ferienziel-Reisen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link "Personenbeförderung" (siehe unten).

Fristen

Ihre Fahrerlaubnis kann um höchstens 5 Jahre verlängert werden.

Sie können die Verlängerung frühestens 6 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen die Verlängerung beantragen, solange Ihre Fahrerlaubnis noch gültig ist. Wenn diese bereits abgelaufen ist, muss eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden. 

Verfahrensablauf

  • Sie buchen online einen Termin.
    • Auf unserer Internetseite zur Terminbuchung wählen Sie die Kategorie "Führerschein"
    • Buchen Sie den Termin "Antrag Fahrerkarte" oder "Antrag Fahrgastbeförderungsschein" oder "Verlängerung C/CE, D/DE + Antrag Fahrerkarte (optional) + Beantragung Fahrerqualifizierungsnachweis (optional)" je nach Ihrem Anliegen.
    • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen und die Terminbestätigung zu Ihrem Termin im LBV mit.
  • Scannen Sie den QR-Code Ihrer Terminbestätigung am Scanner vor Ort ein.
  • Nehmen Sie im Wartebereich Platz. Sie werden mit Ihrer Aufrufnummer aufgerufen.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
  • Bei Vorliegen aller Unterlagen wird Ihre Bescheinigung zur Personenbeförderung direkt ausgehändigt oder Ihr neuer LKW- oder Bus-Führerschein bestellt.
  • Ihr alter Führerschein wird dann befristet. Der neue Führerschein wird Ihnen per Einschreiben nach Hause zugesandt. Auch die Fahrerkarte und der Fahrerqualifizierungsnachweis werden Ihnen direkt postalisch zugesandt, falls Sie diese mitbestellt haben.

Dauer

Die Herstellung des Bus- oder LKW-Führerscheins dauert circa 3 Wochen.

Der Personenbeförderungsschein kann sofort vor Ort ausgestellt werden.

Gebühren

38,30 EUR - 45,10 EUR

Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__23.html

§ 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24.html

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Letzte Aktualisierung: 20.06.2025