Hamburg.deHamburg ServiceUmtausch eines alten Führerscheins (rosa/grau)...

Umtausch eines alten Führerscheins (rosa/grau) in einen neuen Führerschein (Hamburg Service)

  •  
Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins alten Rechts sind (rosa oder grau), müssen Sie diesen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist, in einen neuen Kartenführerschein umtauschen.
  •  

Beschreibung der Leistung

Ein grauer oder rosa Papierführerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss bis zu den folgenden Daten umgetauscht werden, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
 

  • Geburtsjahr vor 1953 -  Umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958 - Umtausch bis 19. Juli 2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahr ab 1971 - Umtausch bis 19. Januar 2025

Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Zuständig ist grundsätzlich der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Sie können Ihren alten Papierführerscheins (rosa oder grau) jedoch auch in den Standorten für Einwohnerangelegenheiten umtauschen. Diese leiten den Antrag weiter an den Landesbetrieb Verkehr (LBV).

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz ist Hamburg
  • Führerschein mit der Klasse 3 (rosa oder grauer Führerschein) oder DDR-Führerschein
  • Persönliches Erscheinen erforderlich

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    Das Lichtbild muss zum Termin mitgebracht werden, es kann nicht digital im Hamburg Service aufgenommen werden. 
  • alter Papierführerschein der Klasse 3 (rosa oder grau) oder DDR-Führerschein
  • Wenn der alte Papierführerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde, empfehlen wir die Beantragung einer sogenannten Karteikartenabschrift bei der Behörde, welche Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Durch dieses Vorgehen vermeiden Sie höhere Kosten. Einige Behörden senden die Karteikartenabschrift direkt an den Landesbetrieb Verkehr. Wenn Sie die Abschrift persönlich übersandt bekommen, bringen Sie diese bitte zum Termin mit.

Zu Beachten

  • Die Geltungsdauer der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet.
  • Sollten Sie in den 3 Monaten nach der Beantragung ins Ausland fahren wollen, buchen Sie Ihren Termin bitte direkt beim LBV und nicht im Hamburg Service.

Fristen

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:


  • Geburtsjahr vor 1953 -  Umtausch bis 19. Januar 2033

  • Geburtsjahr 1953 bis 1958 - Umtausch bis 19. Januar 2022

  • Geburtsjahr 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023

  • Geburtsjahr 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024

  • Geburtsjahr ab 1971 - Umtausch bis 19. Januar 2025


Führerscheine Mit Ausstellungsdatum ab 01. Januar 1999 haben andere Fristen. Umtauschanträge können hier jedoch nur beim LBV bearbeitet werden.

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin in einem Standort für Einwohnerangelegenheiten (Online-Dienst; siehe unter Links)
  • Stellen Sie Ihren Antrag persönlich im Hamburg Service
  • Ihr Antrag wird vom Hamburg Service an den Landesbetrieb Verkehr weitergesandt
  • Ihr alter Papierführerschein wird bei Antragstellung entwertet, behält jedoch weiterhin seine Gültigkeit und wird erst nach Ablauf von 3 Monaten ungültig
  • Ihr entwerteter Führerschein wird ab dem Zeitpunkt der Entwertung im Ausland nicht mehr anerkannt
  • Der neue Führerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben zugeschickt
  • Wenn Ihr alter Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt wurde, ist grundsätzlich der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. Anträge können aber auch vom Hamburg Service angenommen werden. Sie müssen jedoch mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen.

Dauer


  • Die Antragstellung benötigt circa 15 Minuten.

  • Die Bearbeitung benötigt circa 12 Wochen. 

Gebühren

Die Gebühren betragen 30,40 EUR.


  • Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn Sie die Expressbestellung wählen, die ausschließlich beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) möglich ist (Online-Dienst; siehe unter Links).

    Sie kostet zusätzliche 26,40 EUR, dafür beträgt die Herstellungsdauer nur circa drei Werktage.

  • Wurde der alte Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt, und zum Termin keine sogenannte Karteikartenabschrift (Auszug aus dem Fahrerlaubnisregister) der ursprünglich ausstellenden Behörde vorgelegt, so wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 12,00 EUR aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes erhoben.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: EU-Führerschein Kartenführerschein Führerschein Fahrerlaubnis EU-Führerschein, Tausch Euroführerschein, Tausch Führerscheinumtausch im KUZ Kartenführerschein, Tausch Scheckkartenführerschein, Tausch EU-Führerschein, Tausch, Abholen in Einwohnerdienststelle Euroführerschein, Tausch, Abholen in Einwohnerdienststelle Führerscheinumtausch, Abholen in Einwohnerdienststelle Kartenführerschein, Tausch, Abholen in Einwohnerdienststelle Scheckkartenführerschein, Tausch, Abholen in Einwohnerdienststelle Führerscheintausch alte Fahrerlaubnis alter Führerschein Führerschein umtauschen Führerscheinumstellung Umtausch

Letzte Aktualisierung: 06.10.2024