Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Papierführerschein
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
- Sie stellen den Antrag persönlich.
Benötigte Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- aktueller Papierführerschein
- bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Papierführerschein ausgestellt hat)
- zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
- augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr
Wenn Sie die alten Klassen und Inhaberrechte nicht verlängern möchten, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).
Sie erhalten Ihren neuen Führerschein in der Regel nach 3 - 4 Monaten von der Bundesdruckerei.
Zu Beachten
Führerscheine können Sie auch beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umtauschen.
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen.
Fristen
Die Umtauschfristen richten sich bei Papierführerscheinen nach Ihrem Geburtsjahr:
vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025