Beschreibung der Leistung
Ein grauer oder rosa Papierführerschein, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist, muss bis zu den folgenden Daten umgetauscht werden, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
- Geburtsjahr vor 1953 - Umtausch bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahr 1953 bis 1958 - Umtausch bis 19. Juli 2022
- Geburtsjahr 1959 bis 1964 - Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr 1965 bis 1970 - Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr ab 1971 - Umtausch bis 19. Januar 2025
Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Zuständig ist grundsätzlich der Landesbetrieb Verkehr (LBV). Sie können Ihren alten Papierführerscheins (rosa oder grau) jedoch auch in den Standorten für Einwohnerangelegenheiten umtauschen. Diese leiten den Antrag weiter an den Landesbetrieb Verkehr (LBV).