Alten Papierführerschein beim Hamburg Service vor Ort umtauschen

Sie haben einen alten (grauen oder rosafarbenen) Papierführerschein?


Wie Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beim Hamburg Service vor Ort beantragen, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Alte, graue, rosafarbene unbefristet ausgestellte Papierführerscheine, verlieren schrittweise ihre Gültigkeit. Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen EU-Kartenführerschein beantragen.



Ihre Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die LKW-Klassen. Dort ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Weitere Informationen finden Sie unter "zu beachten".

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen Papierführerschein
  • Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Hamburg.
  • Sie stellen den Antrag persönlich.

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • aktueller Papierführerschein
  • bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden: Karteikartenabschrift (erhalten Sie bei der Behörde, die Ihren alten Papierführerschein ausgestellt hat)
  • zusätzlich für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3:
    • augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), nicht älter als 2 Jahre
    • ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV, nicht älter als 1 Jahr

Wenn Sie die alten Klassen und Inhaberrechte nicht verlängern möchten, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).



Sie erhalten Ihren neuen Führerschein in der Regel nach 3 - 4 Monaten von der Bundesdruckerei.

Zu Beachten

Führerscheine können Sie auch beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) umtauschen.



Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.


Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen Sie zusätzliche Unterlagen vorlegen. Sollten Sie das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten haben, müssen Sie bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.



Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen.

Fristen

Die Umtauschfristen richten sich bei Papierführerscheinen nach Ihrem Geburtsjahr:

vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033

1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022

1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023

1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024

1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025

 

Verfahrensablauf

Sie vereinbaren online oder telefonisch 040-115 einen Termin mit der zuständigen Stelle


Sie bringen alle erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin beim Hamburg Service vor Ort mit.


Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.


Ihr alter Papierführerschein wird vor Ort in der Regel befristet.

  • Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause gesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Papierführerschein nur in Deutschland gültig.
  • Alternativ können Sie den Antrag beim Landesbetrieb für Verkehr (LBV) stellen. Buchen Sie dafür dort einen Termin.

Dauer

Sie erhalten Ihren neuen EU-Kartenführerschein in der Regel nach 3 - 4 Monaten von der Bundesdruckerei. 

Gebühren


  • 31,90 EUR

  • bei Anforderung der Registerkarte zusätzlich 12,00 EUR

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__24a.html



§ 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__25.html



Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) 

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html



Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html

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Letzte Aktualisierung: 14.12.2025