Voraussetzungen
- Sie haben das 14. Lebensjahr bereits vollendet.
Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten, benötigen Sie:
- elektronischer Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- aktuelles Smartphone
- AusweisApp
- Kreditkarte oder Giropay
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gegebenenfalls: Nachweis über Kostenbefreiung
- Falls Sie ein erweitertes Führungszeugnis beantragen: Bestätigung der Person oder Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis von Ihnen verlangt, dass die Voraussetzungen des § 30a Bundeszentralregistergesetzes vorliegen
Zu Beachten
Wenn Sie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke benötigen und Sie das Führungszeugnis einsehen möchten, können Sie beantragen, dass dieses vorab an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht gesendet wird. Im Anschluss können Sie entscheiden, ob das Führungszeugnis an die Behörde weitergeleitet werden soll.
Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Obdachlose wenden sich an den Hamburg Service-Hamburg Mitte.
Für ein Führungszeugnis für das Ausland benötigen Sie gegebenenfalls eine Echtheitsbescheinigung in Form einer Überbeglaubigung (Legalisation) oder eine Apostille. Hierfür fallen weitere Kosten an. Die Bearbeitungsdauer erhöht sich dadurch.
Auskünfte, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Echtheitsbescheinigung verlangt wird, erteilen die Botschaften beziehungsweise konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, können Sie den Antrag schriftlich direkt an das Bundesamt für Justiz schicken. Der Antrag mit Ihrer Unterschrift muss amtlich bestätigt sein.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Vorstrafen in Ländern außerhalb der EU benötigen, wenden Sie sich an die entsprechende Auslandsvertretung.
Fristen
keine