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Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht

Gaststättenerlaubnisse Hauptbahnhof

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, Führungszeugnis, Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Miet- bzw. Kaufvertrag, Handelsregisterauszug (GmbH/KG u.ä.), Gewerbezentralregisterauszug, Unterrichtungsnachweis der Handelskammer.

Zu Beachten

Einer Gaststättenerlaubnis bzw. -konzession bedarf nur, wer in seinem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken will. Es sollte allerdings beachtet werden, dass weiterhin die Gewerbeanmeldung und unter Umständen eine Nutzungsgenehmigung des Bauamts erforderlich sind.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach Größe und Betriebsart des zu konzessionierenden Lokals.

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Hamburg-Mitte-Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt-Gewerberecht-Gaststätten- und Spielrecht

Termine zur persönlichen Vorsprache nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher (z.B. E-Mail) Vereinbarung

Hausbriefkasten befindet sich vor den Eingängen auf der Vorder- und Rückseite.

Es ist nur eine ganz geringe Anzahl an Parkplätzen vorhanden !

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024