Beschreibung der Leistung
In Hamburg wird die Nachtruhe, die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Darüber hinaus wird die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten geregelt. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.
Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.