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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Gebäudeeinmessungen

Gebäudeeigentümer, die ein für das Liegenschaftskataster bedeutsames Gebäude neu errichten oder im Grundriss verändern wollen, müssen eine Gebäudeeinmessung veranlassen.
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Beschreibung der Leistung

Nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz vom 20.04.2005 sind Gebäude Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Dabei sind die Veränderungen so schnell wie möglich zu erfassen, damit die amtlichen Unterlagen auf dem neuesten Stand bleiben.

Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude auf ihre Kosten einmessen zu lassen. Dabei können sie einen "Vermesser" ihrer Wahl beauftragen oder eben uns, den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Bei Interesse an unserem Service, nutzen Sie bitte den Online-Antrag auf Vermessung im Serviceportal der Stadt Hamburg.

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung überwacht die Gebäudeeinmessungspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer. Nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgt dann die Aufforderung zur Erteilung des vorgeschriebenen Auftrags.

In jedem Fall gilt: Für viele Aufgaben sind diese genauen, aktuellen Daten unentbehrlich.

 

Informationen

Voraussetzungen

keine

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten zu beachten.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der Auftragsgröße abhängig.

Gebühren

Bitte lassen Sie sich telefonisch über die Gebührenhöhe informieren.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Adresse und Kontakt

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV)

Abteilung V 2 Liegenschaftsvermessung

Mo-Fr 8-13 Uhr

Wir haben eine begrenzte Anzahl von Kundenparkplätzen. Für eine Parkplatzreservierung melden Sie sich bitte bei unserem Empfang per E-Mail empfang@bsw.hamburg.de oder telefonisch + 49 40 428 40 - 50 50. Unsere Funktionszeiten sind: Mo. bis Do. von 08:00 bis 15:15 Uhr, Fr. von 08:00 bis 13:30 Uhr.

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Suchwörter: Vermessungen des Bauwerks Gebäudeabsteckungen Gebäudeeinmessung Einmessungen von Gebäuden Gebäudevermessungen Bauwerksvermessung

Letzte Aktualisierung: 20.01.2025