Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrsrecht, Genehmigungsverfahren

Genehmigung zur Errichtung von Luftfahrthindernissen beantragen

Sie möchten ein Luftfahrthindernis errichten? Hier erfahren Sie, wie und wo Sie eine Genehmigung beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Luftfahrthindernisse, wie zum Beispiel Baugeräte oder Kräne errichten wollen, kann dies die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigen. In solchen Fällen benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle.


Eine Gefährdung des Luftverkehrs entsteht vor allem in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen oder Landeplätzen für Hubschrauber. Wie hoch Ihr Bauvorhaben sein darf, hängt daher auch von der Nähe zu einem solchen Ort ab.



Bitte beachten Sie die Informationen im Modul "Links".

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Luftfahrthindernis stellt keine Gefahr für die Luftfahrt dar.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag mit Angaben zu:
    • Art des Luftfahrthindernisses. Bei Baukränen und Mobilbaukränen ist auch die Länge des Auslegers anzugeben.
    • Der Standort des Luftfahrthindernisses wird im Online-Portal durch exaktes Versetzen des Pins auf der Karte gewählt. Hier wird von Ihnen besondere Sorgfalt gefordert. Die geografischen Standortkoordinaten des gewählten Standorts werden im Antrag in Grad, Minuten und nach dem World Geodetic System 1984 (WGS 84) übermittelt. Der Bescheid wird sich auf diesen genauen Standort beziehen. Die Beantragung und Erteilung einer Genehmigung für ein Baufeld ist derzeit technisch nicht möglich.
    • Höhe des Luftfahrthindernisses in Metern über Grund
    • Errichtungsdatum und
  • bei vorübergehenden Hindernissen:
    • die Dauer des Vorhabens. Auch bei allen anderen Antragsangaben (Antragsteller, Kontaktdaten etc.) ist besondere Sorgfalt geboten, da diese elektronisch in das Antragsverfahren übernommen werden.

Zu Beachten

Falls Ihr Vorhaben bereits eine Baugenehmigung hat und die Luftfahrtbehörde am Verfahren beteiligt wurde, ist keine zusätzliche Genehmigung der zuständigen Stelle nötig.


Hindernisse, die mehr als 100 Meter hoch sind, sind unabhängig von ihrem Standort immer genehmigungspflichtig.

Fristen

Stellen Sie den Antrag inklusive aller notwendigen Unterlagen so zeitig wie nur möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag online mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Luftfahrtbehörde holt erforderlichenfalls Gutachten der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) sowie des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) ein.
  • Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie die luftrechtliche Genehmigung.

Dauer

Die Bearbeitung der Anträge ist in der Regel nach maximal zwei Monaten abgeschlossen.

Gebühren

Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig.

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Rechtsgrundlage

§12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__12.html

§ 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__15.html

§§ 17  ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__17.html

§ 31 Absatz 2 Nummer 7 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__31.html

Nummer 14 Abschnitt V der Anlage 1 zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

Nummer 21.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_24042020_LF15.htm

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrsrecht, Genehmigungsverfahren

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 12.07.2026