Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe durch persönliche Vorsprache oder schriftlich mittels Formblatt oder elektronisch abmelden. Fügen Sie eine Kopie aller erforderlichen Dokumente bei, wenn Sie Ihr Gewerbe mittels Formblatt in schriftlicher oder elektronischer Form abmelden.
Wenn Sie die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen, müssen Sie den Formularvordruck „Gewerbe-Abmeldung" ausfüllen und persönlich unterschreiben. Das Formular „Gewerbe-Abmeldung" bekommen Sie im Internet.
Im elektronischen Verfahren geben Sie die gleichen Daten an, wie im Rahmen der persönlichen Abmeldung. Sie benötigen das Formular nicht und müssen nicht persönlich unterschreiben.
Sie können Ihr Gewerbe auch von einer nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigten und ausgewiesenen Person abmelden lassen.
Senden Sie die Unterlagen an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen und fordert gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Höhe der Gebühren mit.
Sie begleichen die Gebühren.
Sie erhalten eine Bescheinigung von der zuständigen Stelle für Ihre Gewerbeummeldung.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeabmeldung an andere Stellen weiter, wie das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht.
Dauer
Wenn Sie das Formular korrekt ausgefüllt haben und die erforderlichen Unterlagen vorliegen, erfolgt die Bestätigung der Gewerbeabmeldung in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Die Bearbeitungszeit variiert je nach aktueller Lage.
Gebühren
Für die erstmalig ausgestellte Gewerbeabmeldung fallen keine Kosten an.
Für jede weitere Ausfertigung der Bescheinigung zahlen Sie eine Gebühr von 10 Euro.
Diese können Sie persönlich vor Ort oder schriftlich mit Kopie Ihres Ausweises anfordern. Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich anfordern, erhalten Sie einen Gebührenbescheid.