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Sozialhilfe Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung beantragen

Wenn Sie Rentnerin oder Rentner sind oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bekommen.

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Beschreibung der Leistung

Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen finanziell unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie dient dazu, ein Existenzminimum sicherzustellen und Armut zu vermeiden.

Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung erhalten.

Sie können ebenfalls Grundsicherung beantragen, wenn Sie

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können und
  • diese Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht behoben werden kann.

Solch eine dauerhafte Erwerbsminderung wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger festgestellt.

Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Zahlungen zur Deckung der Lebenshaltungskosten (ähnlich wie bei Bürgergeld)
  • angemessene Übernahme von Miet- und Heizkosten
  • Unterstützung für spezielle Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie wohnen und leben in Deutschland.
  • Sie sind bedürftig.
  • Sie haben das Rentenalter erreicht oder
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt und können aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft nicht mehr oder nur teilweise arbeiten (Dies gilt für jegliche Tätigkeit, nicht nur für Ihren zuletzt ausgeübten oder Ihren erlernten Beruf) oder
  • Sie durchlaufen in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • ausgefüllter Antrag
  • Unterlagen über Einkommen, Belastungen und Vermögen:
    • Mietvertrag, aktuelle Miet-Änderungsschreiben, aktuelle Nebenkosten- und Heizkostenabrechnungen
    • Belege über laufende Ausgaben
    • falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis
    • falls vorhanden, bei Antragstellung wegen voller Erwerbsminderung : Rechtsgutachten oder Bescheid des Rententrägers oder der Rentenversicherung über eine dauerhafte, volle Erwerbsminderung
    • falls vorhanden: Renten-Erstbescheid
    • gegebenenfalls sind weitere Unterlagen erforderlich

Zu Beachten

Wenn Sie Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung und zusätzlich Leistungen der Eingliederungshilfe (EGH) erhalten, bekommen Sie die Bescheide in Hamburg von zwei verschiedenen Stellen:

  • Eingliederungshilfe: Vom Fachamt Eingliederungshilfe
  • Sozialhilfe: Vom zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales

Fristen


  • Sie können ab dem ersten Tag des Monats Leistungen erhalten, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

  • Die Leistungen werden normalerweise für 12 Monate bewiliigt.

  • Wenn die Prüfung Ihres Antrags länger dauert, Sie aber die Voraussetzungen erfüllen, können Sie für 6 Monate vorläufig Leistungen erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag. Sie berechnet Ihre Bedarfe und welche Leistungen Ihnen zustehen.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall. Sie kann bis zu zu 6 Monate betragen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§§ 8 ff Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR302300003.html#BJNR302300003BJNG000300000

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 14.07.2025