Beschreibung der Leistung
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschland, die Menschen finanziell unterstützt, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Sie dient dazu, ein Existenzminimum sicherzustellen und Armut zu vermeiden.
Wenn Sie das Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung erhalten.
Sie können ebenfalls Grundsicherung beantragen, wenn Sie
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können und
- diese Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht behoben werden kann.
Solch eine dauerhafte Erwerbsminderung wird vom zuständigen Rentenversicherungsträger festgestellt.
Die Grundsicherung umfasst folgende Leistungen:
- Zahlungen zur Deckung der Lebenshaltungskosten (ähnlich wie bei Bürgergeld)
- angemessene Übernahme von Miet- und Heizkosten
- Unterstützung für spezielle Mehrbedarfe, zum Beispiel bei Krankheit oder Behinderung.