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Auskunft über das Preisniveau des Immobilienwertes

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Wenn Sie das Preisniveau Ihrer Immobilie ermitteln lassen möchten -zum Beispiel für den Verkauf oder für eine Erbschaftsteuererklärung, können Sie beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte eine entsprechende Auskunft beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen?
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:

  • das Preisniveau des Immobilienwertes
  •  sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie:
    •          Bodenrichtwerte
    •          Gebäudefaktoren  (Werte pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche)
    •          Ertragsfaktoren
    •          Sachwertfaktoren

Diese Auskünfte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.
 

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind 

  • Grundstückseigentümer,
  • Grundstückseigentümern gleichstehende Berechtigte,
  • Inhaber anderer Rechte am Grundstück oder
  • Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist.

Sie erhalten ebenfalls ein Verkehrswertgutachten für Grundstückswerte, wenn 

  • die für den Vollzug des Baugesetzbuches zuständigen Behörden,
  • die für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück zuständigen Behörden oder
  • Gerichte und Justizbehörden 

es beantragen.

Benötigte Unterlagen

Antrag schriftlich oder über den Online-Dienst.
Zur Bearbeitung des Antrags wird benötigt:

  • Adresse, Immobilienart, Datum.
  • nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:

  • Die Auskunft im Internet "Immobilienwertdatenauskunft Hamburg (IDA.HH)" liefert Verbrauchern und Sachverständigen Informationen über das Preisniveau von Immobilienwerten in Hamburg und die zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Sie ist kostenpflichtig.
  • Die Auskunft im Internet über die interaktive Bodenrichtwertkarte BORIS.HH ist kostenlos.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Auskunft per Onlinedienst:

  • Sie wählen im Onlinedienst den gewünschten Wert nach Adresse, Immobilienart und Datum aus.
  • Sie geben nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr ein.
  • Sie geben optional Rechnungsdaten ein.
  • Sie bezahlen die Auskunft online.
  • Sie erhalten die Möglichkeit, die Auskunft und den Gebührenbescheid als PDF herunterzuladen.

Alternativ können Sie eine schriftliche Auskunft beantragen.
Dazu stellen Sie entweder einen formlosen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Post oder nutzen das Formular Gutachterausschuss LGV (HH).
Die Angaben, die zur Bearbeitung des Antrags benötigt werden, sind:

  • Adresse, Immobilienart, Datum.
  • nähere Daten zur Immobilie wie zum Beispiel Wohnfläche und Baujahr.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen angefordert.
Die zuständige Stelle erstellt das Gutachten.
Sie erhalten das Gutachten und einen Gebührenbescheid.

 

Dauer


  • Online: Etwa 15 Minuten

  • E-Mail oder Brief: 3-5 Arbeitstage

Gebühren

Grundlage ist die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg (GebOVerm) in der jeweils geltenden Fassung.

 

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: § 192 Gutachterausschuss Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__192.html

Bezeichnung: § 193 Aufgaben des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__193.html

Bezeichnung: § 194 Verkehrswert Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__194.html

Bezeichnung: § 196 Abs.3 Bodenrichtwerte Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__196.html

Bezeichnung: § 197 Befugnisse des Gutachterausschusses Baugesetzbuch (BauGB)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__197.html

Adresse und Kontakt

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Marktinformation

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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024