Beschreibung der Leistung
Sie wollen ein bebautes oder unbebautes Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen?
Dann kann es für die Verhandlung des Kaufpreises sinnvoll sein, das Preisniveau des Immobilienwertes des Grundstücks/der Eigentumswohnung näherungsweise bestimmen zu lassen.
Auch bei Schenkungen wird das Preisniveau des Immobilienwertes für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren und der Erb- oder Schenkungsteuer benötigt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte erteilt entsprechende Auskünfte über:
- das Preisniveau des Immobilienwertes
- sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten wie:
- Bodenrichtwerte
- Gebäudefaktoren (Werte pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche)
- Ertragsfaktoren
- Sachwertfaktoren
Diese Auskünfte haben keine bindende Wirkung, sofern nichts anderes bestimmt oder vereinbart wurde.