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Kfz, Halterauskunft einholen

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Beschreibung der Leistung

Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können nur dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).

Der Landesbetrieb Verkehr kann für Hamburger Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen und Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen und Rote Kennzeichen) Auskunft erteilen. Versicherungskennzeichen sind im örtlichen Fahrzeugregister nicht gespeichert. Hier ist auf den Zentralruf der Autoversicherer zu verweisen.

 

Informationen

Voraussetzungen

 Berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen; vgl. § 39 Straßenverkehrsgesetz [StVG]).

Benötigte Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache muss sich der Anfrager ausweisen können und zuvor die Anfrage schriftlich fixiert haben.

Zu Beachten

Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen müssen entweder persönlich oder schriftlich gestellt werden.

Rückfragen zu schriftlichen Anfragen können nicht telefonisch beantwortet werden.

Gebühren

5,10 Euro gem. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2024