Beschreibung der Leistung
Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können nur dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht. Es muss ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nachgewiesen werden (z. B. nach einem Verkehrsunfall will der Geschädigte die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Erfahrung bringen).
Der Landesbetrieb Verkehr kann für Hamburger Fahrzeug mit amtlichen Kennzeichen und Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen und Rote Kennzeichen) Auskunft erteilen. Versicherungskennzeichen sind im örtlichen Fahrzeugregister nicht gespeichert. Hier ist auf den Zentralruf der Autoversicherer zu verweisen.