Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen. Diese können nur erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit dem Straßenverkehr besteht, zum Beispiel bei Verkehrsunfällen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftliche Begründung für Ihre Anfrage

Zu Beachten

Sie müssen Ihr Auskunftsersuchen entweder persönlich oder schriftlich stellen. Anträge oder Rückfragen dürfen nicht am Telefon beantwortet werden.


Die Auskunft ist für Hamburger Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen möglich sowie für Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen und Rote Kennzeichen). Versicherungskennzeichen sind im örtlichen Fahrzeugregister nicht gespeichert. Hierzu müssen Sie den entsprechenden Kfz-Versicherer kontaktieren.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Die Auskunft aus dem Fahrzeugregister wird in der Regel über die Polizei, Ihre Versicherung oder Anwalt beantragt.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt direkt.

Gebühren

Die Gebühren betragen 5,10 EUR. 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG)

www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39.html

§ 39a Straßenverkehrsgesetz (StVG)

www.gesetze-im-internet.de/stvg/__39a.html

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Letzte Aktualisierung: 13.03.2026