Voraussetzungen
- Sie haben ein berechtigtes Interesse im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr (zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall).
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Schriftliche Begründung für Ihre Anfrage
Zu Beachten
Sie müssen Ihr Auskunftsersuchen entweder persönlich oder schriftlich stellen. Anträge oder Rückfragen dürfen nicht am Telefon beantwortet werden.
Die Auskunft ist für Hamburger Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen möglich sowie für Überführungskennzeichen (Kurzzeitkennzeichen und Rote Kennzeichen). Versicherungskennzeichen sind im örtlichen Fahrzeugregister nicht gespeichert. Hierzu müssen Sie den entsprechenden Kfz-Versicherer kontaktieren.
Fristen
keine