Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann. Parkplätze für Schwerbehinderte sind nur auf dem öffentlichen Parkstreifen vor dem Gerichtsgebäude und vor der Einfahrt zur Tiefgarage des Parkhauses vorhanden und eventuell gebührenpflichtig. Eigene Besucher- oder Schwerbehindertenparkplätze sind nicht vorhanden.
Im Zusammenhang mit anhängigen Gerichtsverfahren wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstellen (Telefonnummern: 4 28 43 - 7652, - 7653, - 7655, - 7656 oder - 7657, montags-donnerstags von 9.00-16.00 Uhr sowie freitags von 9.00-15.00 Uhr).