Oberverwaltungsgericht Hamburg

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Parkplätze für Schwerbehinderte sind nur auf dem öffentlichen Parkstreifen vor dem Gerichtsgebäude und vor der Einfahrt zur Tiefgarage des Parkhauses vorhanden und eventuell gebührenpflichtig. Eigene Besucher- oder Schwerbehindertenparkplätze sind nicht vorhanden.

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Letzte Aktualisierung: 20.04.2026