Handelsregister Ausdruck ohne Beglaubigung beantragen

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über die rechtlichen Verhältnisse der eingetragenen Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.


Ins Handelsregister werden folgende Daten eingetragen:

  • Firmenname
  • Inländische Anschrift des Firmensitzes sowie gegebenenfalls der Zweigniederlassungen
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals/ Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
  • Vertretungsregelungen (Geschäftsführung und Prokura)
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Geschäftsführer
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Prokuristen
  • Namen, Wohnort und Geburtsdatum (natürliche Personen), bzw. Firma, Sitz und Registerstelle (juristische Personen) von persönlich haftenden Gesellschaftern
  • Namen, Wohnort und Geburtsdatum (natürliche Personen), bzw. Firma, Sitz und Registerstelle (juristische Personen) sowie die Haftsumme vom Kommanditisten
  • Rechtsform, gegebenenfalls Haftungsbeschränkung
  • Tag der ersten Eintragung
  • Anzahl der Eintragungen
  • Sonstige Rechtsverhältnisse, wie vergangene Umfirmierungen und Insolvenzverfahren

Sie erhalten Informationen

  • über Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute
  • zu Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsleben wichtig sind.

Sie können Sie einen einfachen Ausdruck ohne Beglaubigung aus dem Handelsregister anfordern.


Den einfachen Ausdruck benötigen Sie in der Regel nur zu Informationszwecken. Er hat keine amtlich bestätigte Beweiskraft, wie der amtlich beglaubigte Ausdruck.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Handelsregister ist öffentlich und für jeden einsehbar.
  • Für die angefragte Person oder das Unternehmen ist ein Eintrag im Handelsregister vorhanden.

Benötigte Unterlagen

Geben Sie in Ihrem Antrag an, zu welcher Person oder zu welchem Unternehmen Sie den Ausdruck beantragen.

Zu Beachten

Wenn Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister brauchen, können Sie zwischen verschiedenen Formen wählen. Alle enthalten Informationen über ein Unternehmen, unterscheiden sich aber in der Art der Darstellung:

  • Ein aktueller Ausdruck zeigt Ihnen den gegenwärtigen Stand. Es sind nur die aktuell gültigen Daten enthalten, zum Beispiel die derzeitigen Geschäftsführer oder der aktuelle Unternehmenssitz. Frühere Änderungen sind nicht aufgeführt.
  • Ein chronologischer Ausdruck zeigt Ihnen die Reihenfolge der Änderungen. Sie können nachvollziehen, was sich seit der ersten Eintragung geändert hat – etwa frühere Geschäftsführer, alte Firmennamen oder frühere Sitze.

Wenn Sie die Entwicklung eines Unternehmens nachvollziehen wollen, ist der chronologische Ausdruck sinnvoll.


Wenn es zu der Person oder dem Unternehmen keinen Eintrag im Handelsregister gibt, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.


Wenn Sie einen amtlich beglaubigten Ausdruck aus dem Handelsregister benötigen, können Sie diesen ebenfalls beantragen.


Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an die zur Rechtsberatung befugten Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und entscheidet darüber.
  • Sie erhalten die einfache Abschrift oder den einfachen Ausdruck sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Dauer

keine

Gebühren

Wenn Sie einen einfachen Ausdruck ohne Beglaubigung benötigen:


  • in Papierform benötigen: 10,00 Euro

  • in elektronischer Form benötigen: 5,00 Euro

Rechtsbehelf

Beschwerde

Rechtsgrundlage

§ 9 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html



§ 30a Handelsregisterverordnung (HRV)

https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__30a.html

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Letzte Aktualisierung: 05.12.2025