Handelsregister Ausdruck ohne Beglaubigung beantragen

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das wesentliche Informationen über die rechtlichen Verhältnisse der eingetragenen Kaufleute und Unternehmen in Deutschland enthält.


Ins Handelsregister werden folgende Daten eingetragen:

  • Firmenname
  • Inländische Anschrift des Firmensitzes sowie gegebenenfalls der Zweigniederlassungen
  • Unternehmensgegenstand
  • Höhe des Stammkapitals/ Grundkapitals (bei Kapitalgesellschaften)
  • Vertretungsregelungen (Geschäftsführung und Prokura)
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Geschäftsführer
  • Namen, Wohnort und Geburtsdaten der Prokuristen
  • Namen, Wohnort und Geburtsdatum (natürliche Personen), bzw. Firma, Sitz und Registerstelle (juristische Personen) von persönlich haftenden Gesellschaftern
  • Namen, Wohnort und Geburtsdatum (natürliche Personen), bzw. Firma, Sitz und Registerstelle (juristische Personen) sowie die Haftsumme vom Kommanditisten
  • Rechtsform, gegebenenfalls Haftungsbeschränkung
  • Tag der ersten Eintragung
  • Anzahl der Eintragungen
  • Sonstige Rechtsverhältnisse, wie vergangene Umfirmierungen und Insolvenzverfahren

Sie erhalten Informationen

  • über Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute
  • zu Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Geschäftsleben wichtig sind.

Sie können Sie einen einfachen Ausdruck ohne Beglaubigung aus dem Handelsregister anfordern.


Den einfachen Ausdruck benötigen Sie in der Regel nur zu Informationszwecken. Er hat keine amtlich bestätigte Beweiskraft, wie der amtlich beglaubigte Ausdruck.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Handelsregister ist öffentlich und für jeden einsehbar.
  • Für die angefragte Person oder das Unternehmen ist ein Eintrag im Handelsregister vorhanden.

Benötigte Unterlagen

Geben Sie in Ihrem Antrag an, zu welcher Person oder zu welchem Unternehmen Sie den Ausdruck beantragen.

Zu Beachten

Wenn Sie einen Ausdruck aus dem Handelsregister brauchen, können Sie zwischen verschiedenen Formen wählen. Alle enthalten Informationen über ein Unternehmen, unterscheiden sich aber in der Art der Darstellung:

  • Ein aktueller Ausdruck zeigt Ihnen den gegenwärtigen Stand. Es sind nur die aktuell gültigen Daten enthalten, zum Beispiel die derzeitigen Geschäftsführer oder der aktuelle Unternehmenssitz. Frühere Änderungen sind nicht aufgeführt.
  • Ein chronologischer Ausdruck zeigt Ihnen die Reihenfolge der Änderungen. Sie können nachvollziehen, was sich seit der ersten Eintragung geändert hat – etwa frühere Geschäftsführer, alte Firmennamen oder frühere Sitze.

Wenn Sie die Entwicklung eines Unternehmens nachvollziehen wollen, ist der chronologische Ausdruck sinnvoll.


Wenn es zu der Person oder dem Unternehmen keinen Eintrag im Handelsregister gibt, können Sie eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.



Beim Amtsgericht findet keine Rechtsberatung statt. Wenden Sie sich an die zur Rechtsberatung befugten Rechtsanwaltskanzleien oder Notariate.


Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie können das Handelsregister online über das gemeinsame Registerportal der Länder einsehen.

  • Sie können sich über eine Suchfunktion alle in Deutschland eingetragenen Unternehmen auch ohne Kenntnis von Registernummer und Firmensitz anzeigen lassen. Als Suchbegriff genügt ein Teil der Firmenbezeichnung.
  • Der Registerinhalt wird Ihnen in verschiedenen Darstellungsformen als PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.
  • Sie können das PDF-Dokument speichern oder ausdrucken.
  • Sie können weitere, elektronisch vorhandene Dokumente abrufen, wie Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge.

Sie können den Ausdruck persönlich beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der zuständigen Stelle während der üblichen Geschäftszeiten vor und beantragen den Ausdruck.
  • Sie erhalten den Ausdruck.
  • Alternativ können Sie vor Ort einen Einsichts-PC nutzen.

Sie können den Ausdruck schriftlich beantragen:

  • Sie reichen Ihren Antrag mit den erforderlichen Angaben bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten eine Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen die Gebührenrechnung.
  • Sie erhalten den angeforderten Ausdruck.

Dauer


  • Online erhalten Sie den Ausdruck sofort.

  • Die Bearbeitung des Papier-Ausdrucks dauert in der Regel 2 - 3 Arbeitstage.

Gebühren


  • Der Online-Abruf von Veröffentlichungen zu den Firmen aus dem gemeinsamen Registerportal ist kostenfrei.


 


  • Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an.

    • Sie werden jeweils gesondert darauf hingewiesen.




 


  • Wenn Sie einen einfachen Ausdruck ohne Beglaubigung beim Registergericht benötigen:

    • in Papierform: 10,00 Euro

    • in elektronischer Form: 5,00 Euro



Rechtsbehelf

entfällt

Rechtsgrundlage

§ 9 Handelsgesetzbuch (HGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__9.html



§ 30a Handelsregisterverordnung (HRV)

https://www.gesetze-im-internet.de/hdlregvfg/__30a.html

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Letzte Aktualisierung: 19.04.2026