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Oberlandesgericht, Verwaltung

Hanseatisches Oberlandesgericht, Antrag auf Befreiung v.d. Beibringung e.Ehefähigkeitszeugnisses

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Informationen

Zu Beachten

Das zuständige Standesamt ist für die Aufnahme des Antrages zuständig. Auskünfte erteilt ebenfalls das zuständige Standesamt

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Suchwörter: Antrag auf Befreiung v.d. Beibringung e. Ehefähigkeitszeugnisses, Hanseatisches Oberlandesgericht

Letzte Aktualisierung: 02.12.2024