Beschreibung der Leistung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohn-Pflege-Aufsicht beraten und unterstützen die Nutzerinnen und Nutzer, deren Angehörige, Betreiber und Interessierte zu folgenden Wohn- und Betreuungsformen:
- Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen)
- Wohngemeinschaften
- Wohnassistenzgemeinschaften
- Wohneinrichtungen (ehemals Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen)
- Gasteinrichtungen (Einrichtungen der Kurzzeitpflege, der Tages- und Nachtpflege sowie Hospize)
Aufgabe der Wohn-Pflege-Aufsicht ist es, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte, sowie die Betreiber bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, deren Einhaltung zu überprüfen und die notwendigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung von Mängeln zu treffen.