Wohn-Pflege-Aufsicht, Mängel melden

Die Wohn-Pflege-Aufsicht berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige und Betreiber von Wohn- und Pflegeeinrichtungen.

Beschreibung der Leistung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohn-Pflege-Aufsicht beraten und unterstützen die Nutzerinnen und Nutzer, deren Angehörige, Betreiber und Interessierte zu folgenden Wohn- und Betreuungsformen:

  • Servicewohnanlagen (ehemals Betreutes Wohnen)
  • Wohngemeinschaften
  • Wohnassistenzgemeinschaften
  • Wohneinrichtungen (ehemals Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen)
  • Gasteinrichtungen (Einrichtungen der Kurzzeitpflege, der Tages- und Nachtpflege sowie Hospize)


Aufgabe der Wohn-Pflege-Aufsicht ist es, die Nutzerinnen und Nutzer bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und Rechte, sowie die Betreiber bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, deren Einhaltung zu überprüfen und die notwendigen ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Behebung von Mängeln zu treffen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Einsichtnahme in Akten, Dokumente, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienen.

Zu Beachten

Wenn die Wohn-Pflege-Aufsicht Missstände in einer Einrichtung feststellt, berät sie den Betreiber, ordnet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an und kann im Einzelfall bestimmten Personen ein Beschäftigungsverbot erteilen oder den Betrieb der Einrichtung ganz untersagen.



Jede Beschwerde wird auf Wunsch anonym behandelt.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Sie melden sich bei der zuständigen Wohn-Pflege-Aussicht. Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und leitet gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ein.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Sachlage.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WoBetrQGHArahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 09.02.2026