Benötigte Unterlagen
Einsichtnahme in Akten, Dokumente, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienen.
Zu Beachten
Die Heimaufsicht (Wohn-Pflege-Aufsicht) berät:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, deren Angehörige, Bürger mit berechtigtem Interesse oder gesetzliche Betreuer,
- die Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen,
- die Nutzer und Betreiber von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege oder
- Hospizen und Kurzzeitheimen, sowie ambulantisierte Dienste der Betreuung und Pflege
Wenn die Heimaufsicht (Wohn-Pflege-Aufsicht) Missstände in einer Einrichtung oder einem ambulanten Dienst feststellt, berät sie den Betreiber, ordnet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an und kann im Einzelfall bestimmten Personen ein Beschäftigungsverbot erteilen oder den Betrieb der Einrichtung ganz untersagen.
Jede Beschwerde wird auf Wunsch anonym behandelt.