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Heimaufsicht

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Beschreibung der Leistung

Die Heimaufsicht (Wohn-Pflege-Aufsicht) überprüft Einrichtungen mit dem Ziel, die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner zu schützen und deren Selbstständigkeit und Selbstverantwortung soweit wie möglich zu erhalten. Sie führt Kontrollen durch und prüft die Qualität der Leistungen - unter anderem hinsichtlich der baulichen Gegebenheiten und der Personalausstattung.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Einsichtnahme in Akten, Dokumente, die der Aufklärung des Sachverhaltes dienen.

Zu Beachten

Die Heimaufsicht (Wohn-Pflege-Aufsicht) berät:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, deren Angehörige,  Bürger mit berechtigtem Interesse oder gesetzliche Betreuer,
  • die Betreiber von Senioren- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen,
  • die Nutzer und Betreiber von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege oder
  • Hospizen und Kurzzeitheimen, sowie ambulantisierte Dienste der Betreuung und Pflege

Wenn die Heimaufsicht (Wohn-Pflege-Aufsicht) Missstände in einer Einrichtung oder einem ambulanten Dienst feststellt, berät sie den Betreiber, ordnet konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an und kann im Einzelfall bestimmten Personen ein Beschäftigungsverbot erteilen oder den Betrieb der Einrichtung ganz untersagen.

Jede Beschwerde wird auf Wunsch anonym behandelt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der jeweiligen Sachlage.

Gebühren

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz.

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 09.09.2024