Beschreibung der Leistung
Der öffentliche Gesundheitsdienst berät und überwacht Einrichtungen (Wohn-Pflegeeinrichtungen) hinsichtlich der Einhaltung der Hygienevorschriften. In gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Möglichkeit zur Erhaltung der persönlichen Hygiene sicherzustellen.