Hundebiss Allgemeine Information

Sie haben Kenntnis über einen Beißvorfall mit einem Hund? Hier finden Sie allgemeine Informationen zu dem Thema.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie von einem Hund gebissen oder angegriffen wurden, können Sie den Vorfall melden. Wenn Sie Halterin oder Halter eines Hundes sind, der in einen Beißvorfall verwickelt war, können Sie den Vorfall ebenfalls melden.



Nach Ihrer Meldung entscheidet die zuständige Stelle, ob der Hund genauer überprüft werden muss, um sein Verhalten und mögliche Gefährdungen einzuschätzen. Dazu gehört auch, dass Zeuginnen und Zeugen befragt und frühere Vorfälle berücksichtigt werden können. Auf Basis dieser Informationen entscheidet die Behörde, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Sie, andere Menschen und Tiere zu schützen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben Kenntnis über einen Beißvorfall mit einem Hund.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Meldeadresse der Halterin oder des Halters des Hundes.


Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten möchten, müssen Sie den Beißvorfall der Polizei melden.

Fristen

Es gibt keine gesetzlich geregelte Frist.

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Beißvorfall.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung und leitet gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ein.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHArahmen

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Suchwörter: Tollwut Hundebiss

Letzte Aktualisierung: 11.12.2025