Beschreibung der Leistung
Sie müssen Ihren Hund abmelden, wenn Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
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Sie müssen Ihren Hund abmelden, wenn Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Sie melden Ihren Hund bei der zuständigen Stelle ab, wenn
Ihr Hund ist in Hamburg angemeldet.
Die schriftliche Abmeldung eines Hundes sollte jeweils beim Hunderegister und beim Finanzamt erfolgen, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen ab, nachdem Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
In der Regel dauert die Bearbeitung ein bis zwei Wochen.
Keine
Entfällt
§ 13 Hundegesetz (HundeG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P13
Suchwörter: Umzug Abmeldung, Hunde Hundeabmeldung wegen Tod Hundeabmeldung wegen Umzug
Letzte Aktualisierung: 04.03.2026