Beschreibung der Leistung
Sie müssen Ihren Hund abmelden, wenn Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Sie müssen Ihren Hund abmelden, wenn Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Sie melden Ihren Hund bei der zuständigen Stelle ab, wenn
Ihr Hund ist in Hamburg angemeldet.
Die Hundeabmeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind. Bitte benutzen Sie das Formular Hundeanmeldung / Änderungsmitteilung (siehe Link unten), eine Einsendung als Scan per E-Mail ist möglich. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Die schriftliche Abmeldung eines Hundes sollte jeweils beim Hunderegister und beim Finanzamt erfolgen, um zeitliche Überschneidungen zu vermeiden.
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen ab, nachdem Sie ihn nicht mehr in Ihrer Wohnsitzgemeinde halten.
Teilen Sie der zuständigen Stelle mit, dass Sie Ihren Hund nicht mehr in der Gemeinde halten, in der Sie ihn angmeldet haben.
Geben Sie die entsprechenden Nachweise und Unterlagen gegebenenfalls mit Ihrer Mitteilung an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und Ihre Unterlagen.
Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Die zuständige Stelle nimmt die Abmeldung Ihres Hundes in ihrem Hunderegister auf.
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten
Suchwörter: Umzug Abmeldung, Hunde Hundeabmeldung wegen Tod Hundeabmeldung wegen Umzug
Letzte Aktualisierung: 05.12.2024