Voraussetzungen
Sie sind Halterin oder Halter eines Hundes.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
- Nachweise über fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip)
- Nachweis über Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Selbstbeteiligung und zur Versicherungssumme
- Angaben über Rasse und Größe Ihres Hundes (Schulterhöhe, bei Welpen die zu erwartende Schulterhöhe) gegebenenfalls Hundesteuerbefreiungs- oder ermäßigungsbescheid
Zu Beachten
Die Anmeldung Ihres Hundes kann in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service - allerdings nicht schriftlich oder telefonisch - oder im zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt erfolgen.
Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich, siehe unter Links. In diesem Online Dienst ist es möglich, Hunde im Hamburger Hunderegister an- und abzumelden, Daten zu ändern oder Erlaubnisse zu beantragen.
Mit der An-/ Abmeldung Ihres Hundes beim Hunderegister haben Sie die steuerliche Verpflichtung bereits erfüllt. Die Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Der Bescheid zur Hundesteuer erfolgt innerhalb von 4 bis 8 Wochen automatisch.
Chippflicht für Hunde: Alle Hunde ab Vollendung des 3. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert. Ausnahmen können nur aus zwingenden tiermedizinischen Gründen gestattet werden. Hierzu bitte ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.
Es können auch Welpen ohne Chipnummer angemeldet werden, diese Anmeldung ist nur im für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.
Die Anmeldung kann auch von einer volljährigen, bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Das Mitbringen des Hundes ist nicht erforderlich. Hunde sind in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erlaubt!
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung nach § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).
Pflegehunde: Pflegehunde die länger als 2 Monate in Hamburg verbleiben, müssen angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeperson Eigentümer ist oder der Zeitraum des Verbleibs innerhalb eines Jahres zeitlich nicht zusammenhängend ist.
Hundehaftpflichtversicherung: Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Million EUR, Selbstbeteiligung: maximal 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters umfassen. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist - am besten, die Chipnummer des Hundes ist eingetragen.
Fristen
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung beziehungsweise bei Welpen bis zum Alter von 3 Monaten erfolgen.