Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten möchten, sind Sie verpflichtet Ihren Hund anzumelden.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen umgehend anmelden.


Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Sie müssen Ihren Hund nicht zusätzlich zur Hundesteuer anmelden.


Ihre übermittelten Daten werden im Hunderegister gespeichert.


Für gefährliche Hunde benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind Halterin oder Halter eines Hundes.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
  • Nachweise über fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip)
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Selbstbeteiligung und zur Versicherungssumme
  • Angaben über Rasse und Größe Ihres Hundes (Schulterhöhe, bei Welpen die zu erwartende Schulterhöhe) gegebenenfalls Hundesteuerbefreiungs- oder ermäßigungsbescheid

Zu Beachten

Bei spezifischen Rückfragen zur Hundeanmeldung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.



Mit der An-/ Abmeldung Ihres Hundes beim Hunderegister haben Sie die steuerliche Verpflichtung bereits erfüllt. Die Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Der Bescheid zur Hundesteuer erfolgt innerhalb von 4 bis 8 Wochen automatisch.



Chippflicht für Hunde: Alle Hunde ab Vollendung des 3. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert.



Das Mitbringen des Hundes ist nicht erforderlich. Hunde sind in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg grundsätzlich nicht erlaubt!



Auch Pflegehunde die länger als 2 Monate in Hamburg verbleiben, müssen angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeperson Eigentümer ist oder der Zeitraum des Verbleibs innerhalb eines Jahres zeitlich nicht zusammenhängend ist.



Hundehaftpflichtversicherung: Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Million EUR, Selbstbeteiligung: maximal 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters umfassen.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung beziehungsweise bei Welpen bis zum Alter von 3 Monaten erfolgen.

Verfahrensablauf

Sie melden Ihren Hund auf einem der folgenden Wege an:


1. online über den Online-Dienst,


2. persönlich in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service – bitte beachten Sie: eine schriftliche oder telefonische Anmeldung ist dort nicht möglich,


3. oder im zuständigen Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt.



Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Antrag zur Anmeldung eines Hundes und die erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „HamburgService Portal“ der Freien und Hansestadt Hamburg ein.
  • den Nachweis der Anmeldung können Sie anschließend sofort herunterladen.

Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes schriftlich beantragen wollen, müssen Sie sich an das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wenden:

  • Sie füllen den Antrag zur Anmeldung eines Hundes aus und legen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Diesen Antrag und die erforderlichen Unterlagen geben Sie in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl oder im für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ab.
  • Das Kundenzentrum oder das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt prüft den Antrag und Ihre Unterlagen und entscheidet, ob die Anmeldung Ihres Hundes bewilligt werden kann.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Bescheid.

Dauer

Die Anmeldung Ihres Hundes dauert bei Nutzung des Online-Dienstes etwa 10 Minuten, bei persönlicher Anmeldung im Hamburg Service etwa circa 15 Minuten. Die Bearbeitungszeit bei schriftlicher Anmeldung im zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt beträgt 1–3 Werktage.

Gebühren

Persönliche Anmeldung: 52,00 EUR

Anmeldung über den Online-Dienst: 32,00 EUR

Ermäßigter Betrag in Einzelfällen (Bezug von Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II): 26 EUR



Eine Gebührenermäßigung ist nur möglich bei Vorlage des Bescheids über den Leistungsbezug.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 13 Hundegesetz (HundeG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P13

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Letzte Aktualisierung: 21.04.2026