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Hund anmelden

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Wenn Sie einen Hund halten möchten, sind Sie verpflichtet Ihren Hund anzumelden.
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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen umgehend anmelden.
Die Anmeldung beinhaltet auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Ihre Daten werden an das für die Hundesteuer zuständige Finanzamt weitergeleitet. Sie müssen Ihren Hund nicht zusätzlich zur Hundesteuer anmelden.
Ihre übermittelten Daten werden im Hunderegister gespeichert.
Für gefährliche Hunde benötigen Sie zusätzlich eine Erlaubnis.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind Halterin oder Halter eines Hundes.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung
  • Nachweise über fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip)
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung mit Angaben zur Selbstbeteiligung und zur Versicherungssumme
  • Angaben über Rasse und Größe Ihres Hundes (Schulterhöhe, bei Welpen die zu erwartende Schulterhöhe) gegebenenfalls Hundesteuerbefreiungs- oder ermäßigungsbescheid

Zu Beachten

Die Anmeldung Ihres Hundes kann in einem Standort Ihrer Wahl des Hamburg Service - allerdings nicht schriftlich oder telefonisch - oder im zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt erfolgen.

Eine Online-Anmeldung ist ebenfalls möglich, siehe unter Links. In diesem Online Dienst ist es möglich, Hunde im Hamburger Hunderegister an- und abzumelden, Daten zu ändern oder Erlaubnisse zu beantragen.

Mit der An-/ Abmeldung Ihres Hundes beim Hunderegister haben Sie die steuerliche Verpflichtung bereits erfüllt. Die Daten werden an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Der Bescheid zur Hundesteuer erfolgt innerhalb von 4 bis 8 Wochen automatisch.

Chippflicht für Hunde: Alle Hunde ab Vollendung des 3. Lebensmonats müssen mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Der Mikrochip wird von den niedergelassenen Tierärzten appliziert. Ausnahmen können nur aus zwingenden tiermedizinischen Gründen gestattet werden. Hierzu bitte ein ausführliches tierärztliches Attest vorlegen.

Es können auch Welpen ohne Chipnummer angemeldet werden, diese Anmeldung ist nur im für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt möglich.

Die Anmeldung kann auch von einer volljährigen, bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Das Mitbringen des Hundes ist nicht erforderlich. Hunde sind in den Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erlaubt!  
Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung nach § 11 Absätze 1 bis 3 Hundesteuergesetz (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).

Pflegehunde: Pflegehunde die länger als 2 Monate in Hamburg verbleiben, müssen angemeldet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Pflegeperson Eigentümer ist oder der Zeitraum des Verbleibs innerhalb eines Jahres zeitlich nicht zusammenhängend ist.
Hundehaftpflichtversicherung: Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen. Mindestversicherungssumme: 1 Million EUR, Selbstbeteiligung: maximal 500 EUR. Die Versicherung muss mindestens die Haftung des Tierhalters umfassen. Aus der Versicherungsbescheinigung muss eindeutig hervorgehen, welcher Hund versichert ist - am besten, die Chipnummer des Hundes ist eingetragen.

Fristen

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung beziehungsweise bei Welpen bis zum Alter von 3 Monaten erfolgen.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie schriftlich oder online beantragen. Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes schriftlich beantragen wollen:

  • Sie füllen den Antrag zur Anmeldung eines Hundes aus und legen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Diesen Antrag und die erforderlichen Unterlagen geben Sie in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl oder im für Sie zuständigen Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt ab.
  • Das Kundenzentrum oder das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt prüft den Antrag und Ihre Unterlagen und entscheidet, ob die Anmeldung Ihres Hundes bewilligt werden kann.
  • Sie erhalten nach Abschluss der Prüfung einen Bescheid.

Wenn Sie die Anmeldung Ihres Hundes online beantragen wollen:

  • Sie reichen den Antrag zur Anmeldung eines Hundes und die erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „HamburgService Portal“ der Freien und Hansestadt Hamburg ein.
  • den Nachweis der Anmeldung können Sie anschließend sofort herunterladen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt bei schriftlicher Anmeldung 1-3 Tage, bei persönlicher Anmeldung circa 15 Minuten, Nutzung Online Dienst circa 10 Minuten

Gebühren

47 EUR. Ermäßigung auf 23,50 EUR in Einzelfällen (Nachweis ALGII, Grundsicherung) möglich. Online-Anmeldung 31 EUR



Die Gebührenermäßigung gibt es nur bei Hundesteuerbefreiung oder Hundesteuerermäßigung (nicht bei den anderen Hundesteuerbefreiungen oder Hundesteuerermäßigungen).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten - Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)

Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz

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Letzte Aktualisierung: 01.12.2024