Beschreibung der Leistung
Der behördliche Immissionsschutz sorgt dafür, dass Menschen, Umwelt und Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden. Solche Einwirkungen können zum Beispiel durch Betriebe, technische Anlagen oder andere Quellen entstehen – etwa in Form von Lärm, Luftverunreinigungen, Erschütterungen oder störendem Licht.
Die zuständigen Behörden überwachen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und stellen sicher, dass Belastungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für die Umwelt auf ein zulässiges Maß begrenzt bleiben.
Wenn Sie eine Anlage betreiben möchten, die potenziell schädliche Umweltauswirkungen haben kann, benötigen Sie möglicherweise eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Behörden führen hierfür Genehmigungsverfahren durch und prüfen im Rahmen der Antragsbearbeitung die Umweltverträglichkeit der geplanten Anlage. Für diese Genehmigungsverfahren ist in Hamburg die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zuständig.
Zu den weiteren Aufgaben des Immissionsschutzes gehören:
- regelmäßige Kontrollen und Inspektionen von genehmigungspflichtigen und nicht genehmigungspflichtigen Anlagen,
- die Anordnung und Durchführung technischer Messungen,
- die Erstellung von Gutachten zur Emissions- und Immissionslage,
- die Bearbeitung der Beschwerden von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie
- die Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen, Fachbehörden, Umweltorganisationen und der Öffentlichkeit.
Wenn Sie Hinweise auf unzumutbare Belastungen haben oder Fragen zur Genehmigung und Überwachung von Anlagen, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden.