Beschreibung der Leistung
Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Das Gesundheitsamt nimmt alle Meldungen der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Erreger oder meldepflichtigen Erkrankungen entgegen. Erkrankte werden kontaktiert und exploriert mit dem Ziel, eine mögliche Infektionsquelle zu identifizieren und auszuschalten. Sie werden über Hygienemaßnahmen beraten, um die Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern.
Wenn erforderlich, können vom Gesundheitsamt zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer übertragbaren Krankheit Maßnahmen festgelegt werden, wie z.B. das Besuchsverbot einer Gemeinschaftseinrichtung oder ein Tätigkeitsverbot für Personal in Lebensmittelbetrieben.
Das Gesundheitsamt informiert und berät zu allen Fragen im Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten und mehrfach resistenten Erregern wie z.B. MRSA,
- zur Verhinderung der Weiterverbreitung
- zu vorbeugenden Maßnahmen
- zu krankenhaushygienischen Fragestellungen
- zu Impfungen
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen sowie Gemeinschaftseinrichtungen werden aus hygienischen Gesichtspunkten bewertet und darüber Stellungnahmen erstellt.