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Info-Busse auf öffentlichen Plätzen

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Beschreibung der Leistung

Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Info-Bussen auf öffentlichen Wegeflächen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:

  •  Keine Einschränkung der Sicherheit des Verkehrs und keine  unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs
  •  Keine unverhältnismäßige Einschränkung des Gemeingebrauch oder kein Ausschluss für unverhältnismäßige Dauer
  •  Keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung von Wegebestandteilen, Maßnahmen der Wegebaulast, der Umgebung oder Umwelt, städtebaulicher oder sonstiger öffentlicher Be-lange einschließlich der Erzielung von Einnahmen auf Grund der Wegenutzung sowie öffentlicher oder privater Rechte Dritter.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.

Benötigte Unterlagen

Antragstellung kann formlos erfolgen

Dauer

Bearbeitungsdauer mindestens 4 Wochen

Gebühren

Je nach Art der Nutzung unterschiedlich, Mindestgebühr 52,50 EUR

Rechtsgrundlage

§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Beratungsbusse

Letzte Aktualisierung: 01.12.2024