Beschreibung der Leistung
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Info-Bussen auf öffentlichen Wegeflächen.
Die Benutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählt das Aufstellen von Info-Bussen auf öffentlichen Wegeflächen.
Voraussetzungen des § 19 Abs. 1, Satz 4 Hamburgisches Wegegesetz müssen vorliegen:
Ein Anspruch auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht nicht.
Antragstellung kann formlos erfolgen
Bearbeitungsdauer mindestens 4 Wochen
Je nach Art der Nutzung unterschiedlich, Mindestgebühr 52,50 EUR
§ 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz
Suchwörter: Beratungsbusse
Letzte Aktualisierung: 01.12.2024