Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Integrationsamt Schulungen Allgemeine Information

Um die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zu unterstützen, bietet das Integrationsamt Lehrgänge für Mitglieder von Schwerbehindertenvertretungen, Veranstaltungen für Arbeitgebende und maßgeschneiderte Seminare für einzelne Betriebe an.

Beschreibung der Leistung

Das Fortbildungsprogramm des Integrationsamtes bietet Ihnen eine Vielzahl an Themen, darunter

  • Grund- und Aufbaukurse im Schwerbehindertenrecht, sowie zu Inklusion und Gleichstellung im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Datenschutz und aktuelle rechtliche Entwicklungen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement

Ergänzend dazu können Sie für Ihren Betrieb Inhouse-Seminare buchen, die es Ihnen ermöglichen, spezifische innerbetriebliche Anforderungen gezielt zu behandeln.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind

  • Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen oder
  • Betriebs- und Personalrätin beziehungsweise -rat
  • Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber oder eine beauftragte Person des Unternehmens

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen notwendig sind, richtet sich nach der Art der Schulung.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Es können Anmeldefristen gelten. Diese können Sie der Ausschreibung der Schulungentnehmen

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich über das bestehende Schulungsangebot und melden sich bei Bedarf zu einer angebotenen Veranstaltung an.
  • Wenn Sie Interesse an einer maßgeschneiderten Inhouse-Schulung haben, wenden Sie sich an die zuständige Stelle und schildern Sie Ihr Anliegen.
  • Der weitere Verfahrensablauf richten sich nach dem Einzelfall.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Art Ihres Anliegens.

Gebühren

Die anfallenden Kosten variieren je nach Art der Schulung.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Teil 3 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html#BJNR323410016BJNG003000000

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

https://www.gesetze-im-internet.de/schwbav_1988/BJNR004840988.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Mo-Do 9-15, Fr 9-13 Uhr

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Letzte Aktualisierung: 14.06.2026