Beschreibung der Leistung
Der Bereich Vollstreckung der Justizkasse ist zuständig für
- Zahlungserinnerungen aus dem Bereich Justiz
- Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Gerichtskosten
- Anträge auf Ratenzahlung von Verfahrenskosten
Über Anträge auf Ratenzahlung von Strafzahlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, die für die Einziehung von Strafen zuständig ist.
Bankverbindung:
Deutsche Bundesbank
IBAN: DE 1020 0000 0000 2000 1501
BIC MARKDEF 1200
Barzahlungen können nur bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Hamburg erfolgen.