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Justizkasse, Vollstreckung

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Beschreibung der Leistung

Der Bereich Vollstreckung der Justizkasse ist zuständig für

- Zahlungserinnerungen aus dem Bereich Justiz
- Sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Gerichtskosten
- Anträge auf Ratenzahlung von Verfahrenskosten

Über Anträge auf Ratenzahlung von Strafzahlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, die für die Einziehung von Strafen zuständig ist.

Bankverbindung:
Deutsche Bundesbank
IBAN: DE 1020 0000 0000 2000 1501
BIC MARKDEF 1200

Barzahlungen können nur bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Hamburg erfolgen.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

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Zu Beachten

Eine verbindliche Auskunft, ob ein Zahlungseingang erfolgt ist, ist grundsätzlich nur mit dem Kassenzeichen, welches sich auf der Kostenrechnung befindet, möglich.

Die Geschäftsnummer/Geschäftszeichen ist nicht hilfreich.

 

Gebühren

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Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 12.11.2024