Beschreibung der Leistung
Noch immer befinden sich Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg im Boden und stellen eine Gefahr dar, insbesondere wenn der Boden bearbeitet wird. Wenn Sie in den Baugrund eingreifen möchten, sind Sie daher verpflichtet, mögliche Gefahren für sich und andere zu vermeiden. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Stelle klären, ob im Bereich Ihres Bauvorhabens ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel besteht. Sie haben dabei folgende Möglichkeiten:
- Sie beantragen eine Gefahrenerkundung. Dabei wertet die zuständige Stelle relevante Luftbilder aus dem Zweiten Weltkrieg und weitere historische Quellen aus und lässt Ihnen anschließend eine Stellungnahme zum Kampfmittelverdacht zukommen.
- Sie beantragen eine Prüfung des Verdachtsflächenkatasters. Diese Option eignet sich nur für planerische Zwecke. Die zuständige Stelle nimmt keine neue Auswertung vor, sondern stellt Ihnen lediglich vorhandene Informationen bereit. Diese Daten sind meist nicht flächendeckend oder vollständig. Für nicht gekennzeichnete Bereiche gilt die Kampfmittelfrage als ungeklärt. Bevor Sie Arbeiten in diesen Bereichen durchführen können, müssen Sie noch eine Gefahrenerkundung beantragen.
Die Auskünfte der zuständigen Stelle zur Kampfmittelbelastung basieren stets auf dem aktuellen Kenntnisstand. Wenn Sie bereits eine ältere Gefahrenerkundung oder Luftbildauswertung besitzen, können Sie über den Onlinedienst prüfen, ob neue Erkenntnisse zu einer veränderten Einstufung führen.