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Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht

Auskunft über die Kampfmittelbelastung

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Auskunft über die Kampfmittelbelastung
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Beschreibung der Leistung

Die Gefahrenerkundung/Kampfmittelverdacht (F046) ist ein Teil der Abteilung „Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz“ der Feuerwehr Hamburg und untersteht somit der Behörde für Inneres und Sport. Aufgrund der stetig wachsenden Stadt und der damit einhergehenden Bautätigkeit werden inzwischen pro Jahr etwa 10.000 Anträge auf Gefahrenerkundung/ Luftbildauswertung sowie Prüfung des Verdachtsflächenkatasters gestellt und über 600 Freigabeberichte registrierter Unternehmen mit insgesamt 450.000 m² überprüft.
Die GEKV greift zur Einstufung von Flächen auf rund 30.000 Luftbildaufnahmen aus dem Bestand der National Collection of Aerial Photography in Edinburgh sowie dem National Archive in Washington, DC zurück. Jedes verfügbare Bildpaar wird stereoskopisch ausgewertet um einen konkreten Verdacht auf Kampfmittel zu identifizieren. Ergänzend werden zahlreiche Kriegsfolgedokumentationen analysiert.
Ausgewiesene Verdachtsflächen können anschließend von registrierten Firmen gemäß § 10 Abs. 2 KampfmittelVO mit Hilfe geeigneter Maßnahmen nach der TA-KRD Hamburg 2017 systematisch untersucht werden. Sollten diese Firmen auf Kampfmittel stoßen, werden diese durch den Kampfmittelräumdienst F045 begutachtet und gegebenenfalls entschärft.

Weitere Information:  +49 40 428 51-4115
 

 

 

Informationen

Voraussetzungen

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Benötigte Unterlagen

Als Anlagen zum Antrag sind beizufügen:
• Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung der Antragsfläche
• Eigentümernachweis: Auszug aus dem ALKIS (Liegenschaftsbuch), Grundbuch oder Kaufvertrag
• Vollmacht des Grundstückseigentümers (falls Antragsteller NICHT Grundeigentümer)
 
 

Zu Beachten

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Fristen

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Verfahrensablauf

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Dauer

Die aktuellen Durchlaufzeiten der Antragsart Gefahrenerkundung/Luftbildauswertung entnehmen Sie bitte der Internetseite: https://www.hamburg.de/feuerwehr/gefahrenerkundung 

Gebühren

Die Kosten Ihres Antrages richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für die Feuerwehr (GebOFw). Maßgeblich ist der anfallende zeitliche Aufwand.

 

Rechtsbehelf

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Rechtsgrundlage

Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung — KampfmittelVO).

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Suchwörter: Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht Gefahrenerforschung Kampfmittelverdacht Luftbildauswertung Kampfmittelverdacht Kampfmittel Verdachtsflächen Kataster

Letzte Aktualisierung: 10.10.2024