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- Herrenloses Fahrzeug melden
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Das Fahrzeug muss auf öffentlichem Grund abgestellt sein.
- Der Standort des Fahrzeuges muss benannt werden können.
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Keine
Fristen
Keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Sie melden das herrenlos abgestellte Fahrzeug online über den Melde-Michel.
- Die zuständige Stelle veranlasst die Überprüfung des Sachverhaltes und gegebenenfalls das Abschleppen des Fahrzeuges.
Dauer
sofort
Gebühren
Die Erstattung der Meldung ist für Sie kostenfrei.
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Rechtsgrundlage
§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG)
www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19
§ 20 KreislaufwirtschaftsGesetz (KrwG)
www.gesetze-im-internet.de/krwg/__20.html
§ 69 KreislaufwirtschaftsGesetz (KrwG)
www.gesetze-im-internet.de/krwg/__69.html
Formulare, Services & Links
Links auf hamburg.de
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
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Letzte Aktualisierung: 10.02.2026