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Kfz-Beseitigung auf öffentlichen Flächen

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Wenn ein nicht mehr zugelassenes oder nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden.
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Beschreibung der Leistung

Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (zum Beispiel Autowracks und Autoteile) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Die zuständige Behörde veranlasst dann die Abschleppung und weitere Verwahrung und eventuelle Verschrottung des Fahrzeuges.
 

Informationen

Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug muss auf öffentlichem Grund abgestellt sein.
  • Der Standort des Fahrzeuges muss benannt werden können.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie melden das herrenlos abgestellte Fahrzeug online über den Melde-Michel.
  • Die zuständige Stelle veranlasst die Überprüfung des Sachverhaltes und gegebenenfalls das Abschleppen des Fahrzeuges.

Dauer

sofort

Gebühren

Die Erstattung der Meldung ist für Sie kostenfrei.

Rechtsbehelf

Es handelt sich um eine Meldung durch Sie. Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) 

www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WegeGHAV5P19

§ 20  KreislaufwirtschaftsGesetz (KrwG)

www.gesetze-im-internet.de/krwg/__20.html

§ 69 KreislaufwirtschaftsGesetz (KrwG)

www.gesetze-im-internet.de/krwg/__69.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2024