Beschreibung der Leistung
Nicht mehr zugelassene Kraftfahrzeuge sowie nicht fahrtüchtige Fahrzeuge (zum Beispiel Autowracks und Autoteile) dürfen nicht auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen abgestellt werden. Wenn Sie Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen oder mit entfernten Siegeln auf öffentlichem Grund stehen sehen, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Die zuständige Behörde veranlasst dann die Abschleppung und weitere Verwahrung und eventuelle Verschrottung des Fahrzeuges.