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Informationen zum Kinderschutz erhalten

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Die Koordinationsstelle für Kinderschutz bietet Ihnen anonymisierte Beratung sowie Fachberatung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, informiert Sie zum Thema Kinderschutz und bietet Fortbildungen zu diesem Themenbereich an.

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Beschreibung der Leistung

Die Koordinationsstelle für Kinderschutz ist Ansprechpunkt für Fragen rund um den Kinderschutz, informiert Sie über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendhilfe und gibt Auskunft zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten.
 
Insbesondere wenn Sie einen möglicherweise unklaren Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung haben, steht Ihnen die Koordinationsstelle für Kinderschutz zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen kann telefonisch oder persönlich besprochen werden, was genau Ihre Besorgnis auslöst, welche Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung Sie wahrnehmen und welche Hilfsmaßnahmen bereits versucht wurden oder versucht werden können. Die Koordinationsstelle für Kinderschutz kann Sie zudem aufklären, wie das Fachamt für Jugend- und Familienhilfe behilflich sein kann und welche nächsten Schritte zur Sicherung des Kindeswohls sinnvoll sind. Die Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen.
 
Die Koordinationsstelle für Kinderschutz initiiert und organisiert zudem Fachveranstaltungen sowie Fortbildungen zu speziellen Kinderschutzfragen. Außerdem stehen Ihnen Referentinnen und Referenten für Ihre speziellen Fortbildungsanfragen zur Verfügung.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Diese Stelle ist nur koordinierend tätig. Kinderschutzrelevante Meldungen machen Sie bitte direkt an die Allgemeinen Sozialen Dienste, den Kinder-und Jugendnotdienst oder die Kinderschutz-Hotline.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen mit der zuständigen Stelle Kontakt auf. 
    • Bei umfangreicheren Anfragen vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. 
  • Gemeinsam mit Ihnen werden Möglichkeiten zum weiteren Vorgehen besprochen. Falls notwendig, wird Ihnen Kontakt zu anderen Stellen vermittelt.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Art und Umfang Ihres Anliegens.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 1 Absatz 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__1.html

§ 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html

§§ 8 -8a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 05.11.2024