DIE

Korruptionsbekämpfung Hinweis abgeben

Sollten Sie Hinweise auf Straftaten im Bereich Korruption oder korrupte Handlungen haben, sollten Sie das melden.

Beschreibung der Leistung

Korruption bezeichnet den Missbrauch einer Machtstellung oder eines Vertrauensverhältnisses zum eigenen Vorteil. Korruption in der Wirtschaft, Politik, Verwaltung oder im Gesundheitswesen verursacht materielle Schäden und untergräbt das Fundament der Gesellschaft.



Das Hamburger Dezernat Interne Ermittlungen (D.I.E.) ist eine der Behörde für Inneres und Sport zugeordnete Ermittlungsdienststelle, deren Aufgabengebiet die strafrechtliche Verfolgung von Amts- und Korruptionsdelikten umfasst. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten steht das D.I.E. Ihnen als Behördenbediensteten, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern für Fragen zur Korruptionsbekämpfung zur Verfügung.



Um Korruptionsstraftaten frühzeitig aufzudecken und Schäden zu vermeiden ist das D.I.E. auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sollten Sie Hinweise auf

  • Straftaten im Bereich Korruption oder
  • korrupte Handlungen

mit einem örtlichen Bezug zu Hamburg haben, können Sie dies über ein eigens hierfür eingerichtete Hinweisgebersystem (BKMS System) melden. Auf Wunsch können Sie Ihre Meldung dort auch anonym abgeben.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben Hinweise auf Straftaten im Bereich Korruption oder korrupte Handlungen mit einem örtlichen Bezug zu Hamburg.

Benötigte Unterlagen

Unterlagen sind nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein, einen Hinweis mit Unterlagen wie Fotos oder Dokumenten zu belegen.

Zu Beachten

Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungs- und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten. Wenn Sie Ihre Meldung anonym abgeben, dürfen Sie keine persönlichen Angaben zu sich selbst machen. Geben Sie keine Daten ein, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, auch nicht im Freitext.



Systemseitig erfolgt keine Speicherung zur Identifikation geeigneter Daten (zum Beispiel IP-Adresse). Die Verbindung zwischen Ihnen und dem Hinweisgebersystem ist durch eine Verschlüsselung gemäß BSI-Standard technisch geschützt. Dadurch sind sowohl die Verbindung selbst als auch Ihre übermittelten Daten sicher. Der Zugang zu Ihrem geschützten Postkasten erfolgt nur durch die Eingabe des von Ihnen selbst festgelegten Benutzernamens und des Passwortes. Diese Zugangsdaten sind ausschließlich Ihnen bekannt. Die Daten in Ihrem Postkasten sind doppelt verschlüsselt und der Betreiber des Hinweisgebersystems kann diese nicht einsehen.



Bitte beachten Sie, dass die Abgabe eines Hinweises über einen Rechner eines Behörden- oder Firmennetzwerkes Ihre Anonymität gefährden kann. Wenn Sie Ihrer Meldung Dateien anhängen wollen, so bedenken Sie, dass sich in den Dateieigenschaften/ Metadaten persönliche Angaben befinden können. Im Zweifelsfall können Sie das entsprechende Dokument auch ausdrucken und unter Angabe der Referenznummer, welche Sie bei Abschluss Ihrer Meldung erhalten, postalisch an das DIE übersenden.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihre Meldung online über das Hinweisgebersystem bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Meldung.
  • Über den geschützten Postkasten im Hinweisgebersystem wird Ihnen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des DIE Rückmeldung geben, was mit Ihrem Hinweis geschieht, oder Fragen stellen, falls Einzelheiten noch unklar sein sollten. Sie können auch während dieses Dialogs anonym bleiben.
    • Ergibt sich aufgrund Ihrer Meldung der Verdacht einer Straftat, wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
    • Sollte sich aus Ihrer Meldung kein Verdacht auf eine Straftat ergeben, erfolgt eine Prüfung, ob eine Weiterleitung Ihrer Meldung an eine andere Behörde geboten und datenschutzrechtlich zulässig ist.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Entfällt

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Letzte Aktualisierung: 17.10.2026