Beschreibung der Leistung
Die Fachämter Gesundheit der Bezirke beraten und überwachen die Umsetzung und Einhaltung der Hygienevorschriften in Krankenhäusern, Einrichtungen des ambulanten Operierens, Tageskliniken, Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden. Ebenso in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt. (Krankentransportdienste, Rettungsdienste, bei Heilpraktikern, Podologen sowie zum Beispiel in Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünften, Tätowier-, Piercing- und Permanentmake-up-Studios)