Krankenversicherung Bürgertelefon Allgemeine Information

Sie haben Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie zu deren Leistungen und Regeln? Dann können Sie sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden.

Beschreibung der Leistung

Sie können sich an das Bürgertelefon zur Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit wenden, wenn Sie allgemeine Fragen zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben. Wenn Sie zum Beispiel wissen möchten, welche Leistungen versichert sind, wie hoch Beiträge sein können oder wer versicherungspflichtig ist, sind Sie dort richtig. Sie erhalten verständliche Informationen und Orientierung zu Ihren Anliegen.

  • Rufnummer des Bürgertelefons: 030 340 60 66-01
  • Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte (Schreibtelefon): 030 340 60 66-09, Fax: 030 340 60 66-07
  • Gebärden ISDN-Bildtelefon: 030 340 60 66 -08
  • Gebärdentelefon Video over IP: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de
 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben ein allgemeines Anliegen, das die Krankenversicherung betrifft.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Bitte beachten Sie, dass keine individuelle Rechtsberatung angeboten wird.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen telefonisch Kontakt auf.
  • Sie schildern Ihr Anliegen.
  • Sie erhalten eine allgemeine Auskunft oder Orientierung.
  • Sie werden – falls notwendig – an eine zuständige Stelle oder Beratungsstelle weiterverwiesen.

Dauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort im Telefongespräch. Eine weitergehende schriftliche Bearbeitung findet nicht statt, da das Bürgertelefon ausschließlich mündliche Auskünfte zu allgemeinen Fragen gibt.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt, es ist kein Verwaltungsverfahren angeschlossen

Rechtsgrundlage

§ 87 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__87.html     

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Letzte Aktualisierung: 06.02.2026