Hamburg.deHamburg ServiceKriegsopferfürsorge

Kriegsopferfürsorge

Die Kriegsopferfürsorge unterstützt Sie als Betroffene oder Angehörige von Kriegsopfern durch finanzielle Hilfe, Rehabilitationsmaßnahmen und Beratung

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Eine Vorklärung per Telefon wird empfohlen.

Gebühren

 

Rechtsbehelf

§ 25 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__25.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 05.02.2025