Hamburg.deHamburg ServiceKriegsopferfürsorge
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Eine Vorklärung per Telefon wird empfohlen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
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Rechtsbehelf
§ 25 Absatz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/__25.html
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Letzte Aktualisierung: 05.02.2025