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Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs beantragen

Sie benötigen eine Erlaubnis für einen Reitstall oder einen Kutschenbetrieb.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie gewerblich regelmäßig Pferde für Reitzwecke oder als Kutschenfahrbetrieb bereithalten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Das gilt auch, wenn Sie als Reitverein regelmäßig Ihre Pferde gegen Bezahlung an Nichtmitglieder verleihen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es bestehen keine tierschutzrechtlichen Bedenken.
Die verantwortlichen Personen und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter besitzen die erforderliche Sachkunde
Sie beziehungsweise die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber verfügen über die erforderlich persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit.
Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und Einrichtungen sind zur artgerechten Haltung der Tiere geeignet.

Benötigte Unterlagen

Machen Sie in Ihrem Antrag die folgenden Angaben:

  • Geplante Tätigkeiten
  • Ort des Gewerbes (Geschäftsadresse)
  • Inhaber des Betriebes (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
  • Angaben über die für die Tätigkeiten verantwortliche Person, sofern sie nicht mit dem jeweiligen Betriebsinhaber identisch ist (Name, Anschrift, Geburtsdatum und –ort)
  • Die Arten und die jeweiligen Stückzahlen der Tiere, die gehalten werden sollen

Reichen Sie mit Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen ein:

  • Nachweise über die Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers
  • Nachweise über die Sachkunde und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person
  • Lageplan der Gebäude und Flächen mit Darstellung der Nutzung sowie Miet- oder Pachtvertrag beziehungsweise Eigentumserklärung

Zu Beachten

Holen Sie alle baurechtlich erforderlichen Genehmigungen für die Gebäude, die Sie nutzen möchten, beim zuständigen Bauamt ein, bevor Sie den Antrag auf Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- und Fahrbetriebs stellen.
Die Erlaubnis bezieht sich nur auf die Tiergattung und Höchstzahl der Tiere, mit denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll sowie auf die im Antrag angegebenen Räume und Einrichtungen. Eine aufgrund unrichtiger Angaben erteilte Erlaubnis ist unwirksam und kann jederzeit zurückgenommen werden.

Fristen

Sie benötigen die Erlaubnis, bevor Sie den Reit- und Fahrbetrieb unterhalten dürfen.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag auf Erlaubnis zum Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebs mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

4-6 Wochen

Gebühren

Gebührenerhebung nach Zeitaufwand gemäß § 6 Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 11 Absatz 1 Nr. 8cTierschutzgesetz (TierSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__11.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Reit- und Fahrbetriebe (Kutschfahrten), Genehmigung Kutsche Pferdedroschke Pferdefuhrwerk Kutschfahrt Kutschfahrten, Genehmigung

Letzte Aktualisierung: 17.02.2025