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Landgericht Hamburg

Apostillen

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Beschreibung der Leistung

Das Landgericht Hamburg ist nur berechtigt eigene und von Notaren beglaubigte Urkunden und Dokumente mit einer kostenpflichtigen Vorbeglaubigung (zur späteren Legalisation) oder Apostille zu versehen.

Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist. Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung mit anschließender Legalisation oder eine Apostille.

Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBL.II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes, siehe Link

Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

Die Legalisation ist eine Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Die Apostille ist ebenfalls eine Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, die jedoch  anders als bei der Legalisation  von einer Behörde des Staates erteilt wird, in dem die Urkunde ausgestellt worden ist.

 

Informationen

Voraussetzungen

Urkunde bzw. Dokument wurde vom Landgericht Hamburg oder von einem Notar ausgestellt.
 

Benötigte Unterlagen

Die Urkunde(n), die mit einer Apostille oder Vorbeglaubigung versehen werden sollen.

Verfahrensablauf

Sie haben die Möglichkeit, Ihre notariell beglaubigte Urkunde in der Gemeinsamen Annahmestelle des Amts- und Landgerichts im Ziviljustizgebäude am Sievekingplatz 1 abzugeben. Den Beglaubigungsantrag erhalten Sie bei der Information am Eingang. Die Gebühren zahlen Sie bei der Kasse ein und fügen die Quittung Ihrem Antrag bei. Die Rücksendung erfolgt dann auch wieder auf dem Postwege.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu einer Woche.

Gebühren

Die anfallenden Gebühren werden bar eingezahlt. Sie betragen 25 EUR bei allen notariell beglaubigten Urkunden bzw. 15 EUR bei allen landgerichtlichen Entscheidungen.

Zahlungsarten

  • Bargeldzahlung

Adresse und Kontakt

Landgericht Hamburg

Verwaltung

Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

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Suchwörter: Notar, LG Beglaubigungen, LG Apostillen, LG Legalisation, LG Haager Apostille

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024