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Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Nur die angegebenen Faxnummern haben fristwahrende Wirkung!
Auf Grund der Vielzahl von eingehenden Faxen ist es nur möglich eine telefonische Auskunft von der Poststelle zu erhalten, ob das Fax eingegangen ist. Ob es fristgerecht eingegangen ist, kann zu einem späteren Zeitpunkt nur durch die Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Für Kontaktdaten der Poststelle: siehe Landgericht Hamburg - Poststelle
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Letzte Aktualisierung: 07.09.2024