Beschreibung der Leistung
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass Sie am Leben sind. Sie wird oft von Versicherungsträgern angefordert, zum Beispiel von der Rentenversicherung.
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Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass Sie am Leben sind. Sie wird oft von Versicherungsträgern angefordert, zum Beispiel von der Rentenversicherung.
Sie müssen persönlich erscheinen.
Es gibt keine besonderen Hinweise.
Sie müssen keine Fristen beachten.
Sie erhalten die Lebensbescheinigung unmittelbar nach Antragsstellung.
Es fallen keine Kosten an.
Entfällt
§ 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI),
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__119.html
§ 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html
Letzte Aktualisierung: 11.09.2026