Beschreibung der Leistung
Unter Liegenschaftsvermessung wird die Vermessung von Flurstücken und Gebäuden verstanden.
Bezogen auf Flurstücke werden diese für folgende Zwecke vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessungen (LGV) durchgeführt:
- Zerlegung von Flurstücken in zwei oder mehrere Flurstücke
- Verschmelzung von Flurstücken
- Herstellung, Anzeigen und Vermarkung von Grenzpunkten
Weitere Aufgaben sind
- Festlegung und Sicherung von Belastungsflächen
- Grenzverhandlungen vor Ort bei unklaren Verhältnissen zum Grenzverlauf
- Klärung von Unstimmigkeiten zum Grenzverlauf vor Ort
- Bestimmungen von Abstandsmaßen
- von Gebäuden
- Gebäudeteilen
- Bäumen zur Grenze
- Bescheinigungen von flurstücksbezogenen Sachverhalten