Beschreibung der Leistung
Die zentrale Aufgabe der Luftaufsicht ist die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt. Die Luftaufsicht vertritt die Luftfahrtbehörde vor Ort als Aufsichtsbehörde für den Flughafen.