Hamburg.deHamburg ServiceLuftaufsichtBehörde für Wirtschaft und Innovation

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Luftaufsicht

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Beschreibung der Leistung

Die zentrale Aufgabe der Luftaufsicht ist die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt. Die Luftaufsicht vertritt die Luftfahrtbehörde vor Ort als Aufsichtsbehörde für den Flughafen.

 

Informationen

Zu Beachten

Außerdem ist die Luftaufsicht in Hamburg zuständig für:

  • Die Genehmigung von professionellen Großfeuerwerken im Umkreis von 1,5 km um den Flughafen Fuhlsbüttel.(§15a LuftVO).
  • Drohnenaufstiege. Alle wichtigen Infos siehe Links (Einsatz von Drohnen in Hamburg) .  Für darüber hinaus gehende spezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die Luftaufsicht.
  • Hubschrauber-Außenlandungen,
  • Aufstiege von Heißluft- und Fesselballonen ,
  • Tiefflüge,
  • Ausnahmeerlaubnisse für professionelle Feuerwerke
    - im Umkreis von 1,5 km von der äußeren Begrenzung des Flughafens Hamburg und des Sonderlandeplatzes Finkenwerder,
    - die höher als 300 m aufsteigen sollen,
    - die allgemein eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen könnten
     (zusätzlich ist immer eine Anzeige bei der BGV, Amt für Arbeitsschutz, Sprengstoffreferat notwendig).

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Suchwörter: Luftverkehr Ballonfahrten Genehmigung Feuerwerk Aufstiegsgenehmigung UAV Drohne / Kameradrohne Tiefflugerlaubnis Außenlandeerlaubnis Luftnotfälle

Letzte Aktualisierung: 09.10.2024