Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

Pilotenlizenz beantragen

Um am Luftverkehr teilnehmen zu dürfen, müssen Sie eine Pilotenlizenz beantragen. Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie diese beantragen können.

Beschreibung der Leistung

Um als Privatpilotin oder Privatpilot am Luftverkehr teilzunehmen, benötigen Sie eine Pilotenlizenz.


Diese können Sie Sie nach einer erfolgreich bestandenen theoretischen und praktischen Ausbildung sowie bestandener Prüfungen beantragen.


Die Ausbildung findet in einer genehmigten oder deklarierten Ausbildungsorganisation statt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie erfüllen die persönliche Voraussetzungen:
    • durch einen flugmedizinischen Sachverständigen festgestellte Tauglichkeit
  • Sie erfüllen die fachliche Voraussetzungen:
    • Ausbildung in Theorie und Praxis
    • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung
    • Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Minderjährigen: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Kopie Sprechfunkzeugnis
  • Nachweis über bestandene theoretische Prüfung
  • Nachweis über bestandene praktische Prüfung
  • Tauglichkeitszeugnis - Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung der zuständigen Luftsicherheitsbehörde über die Zuverlässigkeit

Zu Beachten

Keine

Fristen

Die Pilotenlizenz ist unbefristet gültig.

Die Berechtigungen sind aber nur für eine bestimmte Zeit gültig. Danach müssen Sie diese verlängern. 

Verfahrensablauf

  • Die Ausbildungsorganisation reicht alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle digital per Email ein.
  • Sie erhalten auf Antrag eine Pilotenlizenz.

Dauer

Die Bearbeitung variiert je nach Einzelfall.

Gebühren

Die Leistungen sind nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV), in der zurzeit gültigen Fassung, kostenpflichtig. 

Zahlungsarten

  • Rechnung

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__4.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation; Sachgebiet Luftverkehrspolitik und -wirtschaft, Luftfahrtpersonal, Luftaufsicht

Mo-Fr 9-12 Uhr, oder nach Vereinbarung

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWAI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwai.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2026