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Festsetzung einer Veranstaltung beantragen

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Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
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Beschreibung der Leistung

Sie können als veranstaltende Person

  • Messen,
  • Ausstellungen und
  • Märkte

festsetzen lassen.
Das bedeutet, dass Sie von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person (natürliche oder juristische Person) stellen. Die Festsetzung umfasst Gegenstand, Zeitraum, Öffnungszeiten und Ort der Veranstaltung. Soweit keine Belange des öffentlichen Interesses entgegenstehen, können Märkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden. Messen und Ausstellungen jedoch nur für die innerhalb von 2 Jahren vorgesehenen Veranstaltungen.
Der Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel der Reisegewerbekartenpflicht, dem Ladenöffnungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sonn- und Feiertagsschutzrecht.
Möchten Sie davon Ausnahmen beantragen, müssen Sie dies bei den jeweils zuständigen Behörden tun.
Eine Festsetzung ersetzt diese Einzelgenehmigungen. Sie erhalten aus einer Hand die Marktprivilegien.
Allerdings haben Sie bei einer Festsetzung auch besondere Pflichten zu beachten.
Für eine Festsetzung beteiligen und informieren wir in der Regel folgende öffentliche Stellen:

  • Bezirksämter, in deren Gebiet die Veranstaltung durchgeführt werden soll,
  • Behörde für Inneres und Sport (BIS-Polizei),
  • Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV-Amt für Arbeitsschutz) und
  • Handelskammer Hamburg

Eine Kopie der Festsetzung wird grundsätzlich der Handelskammer Hamburg, der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (Amt für Arbeitsschutz), dem örtlichen Bezirksamt sowie Ihrem Finanzamt zugeleitet. Die übrigen Stellen werden über die Entscheidung informiert.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit
  • Es muss sich um eine Veranstaltungsart der Gewerbeordnung handeln.

Benötigte Unterlagen

  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Bescheinigung der Gewerbeanmeldung
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
  • Lageplan der Veranstaltung
  • Übersicht über die zu vertreibenden Waren
  • Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung
  • Vorläufiges Ausstellerverzeichnis

Zu Beachten

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Fristtyp: Geltungsdauer

Dauer (bei Spanne): 0 Jahre bis 2 Jahre

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Es gibt keine gesetzliche Antragsfrist. In der Regel müssen Anträge 4-6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden, damit eine termingerechte Antragsbearbeitung sichergestellt wird.

Verfahrensablauf

Damit Sie eine Veranstaltung festsetzen können, muss vorab bei der zuständigen Behörde  ein Antrag gestellt werden. Diesen Antrag können Sie online über den Online-Dienst oder anhand eines PDF-Formulars stellen.
Wenn Sie die Festsetzung über den Online-Dienst beantragen wollen:

  • Sie rufen den Online Dienst auf
  • Sie befüllen das Antragsformular
  • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch.
  • Ihr Antrag wird durch die zuständige Behörde geprüft.
  • Bei Rückfragen zur Festsetzung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
  • Im Falle einer Festsetzung geht Ihnen ein Bescheid durch die zuständige Behörde postalisch und/oder per E-Mail zu
  • Im Falle einer Ablehnung geht Ihnen ein Ablehnungsbescheid durch die zuständige Behörde postalisch zu
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid postalisch

Wenn Sie die Festsetzung anhand des PDF-Formulars beantragen wollen:

  • Öffnen Sie das entsprechende PDF-Formular
  • Befüllen Sie den Antrag.
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem Online Verfahren mittels des Online-Dienstes.

Dauer

Dauer (bei Spanne): ca. 4 Wochen bis 6 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen (Bearbeitungszeit beim für die Bundes- und Gewerbezentralregisterauszüge zuständigen Bundesamt für Justiz meist 2 bis 3 Wochen).

Gebühren

Kostenhöhe (variabel): von 100 bis zu 1.500 Euro

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Bemerkung:

Zusätzlich zu den Kosten für den Festsetzungsbescheid entstehen Kosten für die Beantragung der Auskünfte aus dem Bundes- und dem Gewerbezentralregister bei den hierfür zuständigen Stellen. Diese werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Die Höhe der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid richtet sich nach dem benötigten Zeitaufwand für die Bearbeitung des Antrags

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: § 69 Gewerbeordnung (GewO)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__69.html

Bezeichnung: § 64 ff. Gewerbeordnung (GewO)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__64.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 03.12.2024