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Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG

Bescheinigung der Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG beantragen

Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
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Beschreibung der Leistung

Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie unter anderem Ihre Vorqualifikation (zum Beispiel abgeschlossene erste Berufsausbildung, Berufspraxis oder Bachelor-Abschluss) nachweisen.

Das zum Nachweis Ihrer Vorqualifikation nötige Dokument ist das “Formblatt Z”. Bei dem Formblatt Z handelt es sich um eine Anlage Ihres Antrages auf Aufstiegs-BAföG. Auf diesem Formblatt Z müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung bereits erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.

Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen zuständig.

 

Informationen

Voraussetzungen

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Aber auch mit einem Bachelor-Abschluss oder einem abgebrochenen Studium können Sie unter Umständen die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Aufstiegsfortbildungsabschluss festgelegt.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über Ihren Ausbildungsabschluss und / oder weitere Nachweise, wie beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Zeugnisse

Welche Unterlagen Sie konkret vorlegen müssen, ist abhängig von den Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung für den von Ihnen angestrebten Fortbildungsabschluss.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der zuständigen Stelle.
  • Sie schicken das Formblatt Z Ihres Antrags auf Aufstiegs-BAföG zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Die zuständige Stelle schickt das ausgefüllte Formblatt Z postalisch an Sie zurück.

Dauer

Die Bearbeitungszeit beträgt wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

www.gesetze-im-internet.de/afbg/__9.html

Adresse und Kontakt

Handwerkskammer Hamburg Geschäftsstelle AFBG

Bitte beachten Sie, dass aktuell kein Publikumsverkehr stattfindet. Für eine Beratung kontaktieren Sie die AFBG-Geschäftsstelle bitte telefonisch dienstags, donnerstags und freitags von 9 - 12 Uhr.

Telefonische Erreichbarkeit:
Di, Do, Fr 9-12 Uhr (für telefonische Beratung).

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Letzte Aktualisierung: 17.04.2025