Beschreibung der Leistung
Um Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG fördern zu lassen, müssen Sie unter anderem Ihre Vorqualifikation (zum Beispiel abgeschlossene erste Berufsausbildung, Berufspraxis oder Bachelor-Abschluss) nachweisen.
Das zum Nachweis Ihrer Vorqualifikation nötige Dokument ist das “Formblatt Z”. Bei dem Formblatt Z handelt es sich um eine Anlage Ihres Antrages auf Aufstiegs-BAföG. Auf diesem Formblatt Z müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen der Aufstiegsfortbildung bereits erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können.
Für die Bestätigung zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das Aufstiegs-BAföG beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland unterschiedliche Stellen zuständig.