Voraussetzungen
- Sie machen Angaben, anhand derer die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden kann. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zur betroffenen Person verfügen (in der Regel Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht oder zuletzt bekannte Anschrift).
- Bei gewerblichen Anfragen geben Sie zusätzlich den Verwendungszweck der Daten an.
- Wenn Sie die einfache Melderegisterauskunft online beantragen wollen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis der suchenden Person
- Vor- und Familienname der gesuchten Person sowie
- bisherige Anschrift oder das Geburtsdatum der gesuchten Person
Zu Beachten
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Der Online-Dienst sucht ausschließlich im aktuellen Bestand des Melderegisters. Datensätze von Personen, die länger als 5 Jahre nicht mehr in Hamburg gemeldet sind, werden in den historischen Datenbestand (Archiv) verschoben und können online nicht gefunden werden. Es wird durch den Online-Dienst eine kostenpflichtige neutrale Antwort erzeugt. Anfragen zu solchen Datensätzen können nur schriftlich an einen Standort des Hamburg Service oder das Einwohnerregister (einwohnerregister@hamburgservice.de) gerichtet werden.
Fristen
Keine